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Ansprüche aus fehlerhafter ärztlicher Behandlung: Wir fordern ein Schmerzensgeld in Höhe von 60.000,00 € nebst Zinsen.

Durch falsche und irreführende  Werbung vertraute unsere Mandantin dem Arzt und begab sich in Plastische und Ästhetische Chirurgische Behandlung, und leidet nun an den hieraus resultierenden Folgen eines Behandlungsfehlers.

 

Unsere Mandantin stellte sich bei Fachärzten (die irreführend damit warben auch Fachärzte für  Plastische und Ästhetische Chirurgie zu sein) vor. Nach kurzer Schilderung des Eingriffs im Beratungsgespräch wurden eifrig Vorher-Nachher-Bilder ausführlich vorgezeigt. Wichtige Fragen unserer Mandantin bezüglich den Schmerzen danach wurden nicht beantwortet. Nach verharmloster Aufklärung über Risiken und Misserfolgsquoten wurden nun die tollen Erfolge aufgelistet. Unsere Mandantin wurde von der unglaublichen Verkaufsfähigkeit schier geblendet. Nachdem sich unsere Mandantin für die Operation entschieden hat, erfolgte die Operation schon am Folgetag. Unsere Mandantin litt unter starken Schmerzen während der Operation, diese wurde jedoch von dem behandelten Arzt nicht wahrgenommen. Einige Tage später, stellte unsere Mandantin fest, dass es sich um keine Veränderung an der Brust handelt, die Brust fiel wieder in die Asymmetrie. Das Ergebnis stellte sich auf Null hinaus. Nicht nur an der Brust, sondern auch am Bauch war das Ergebnis mehr als enttäuschend. Am Bauch befindet sich hängendes Gewebe, hier war eigentliche eine Bauchstraffung geplant. Unsere Mandantin ist extrem enttäuscht und zudem durch den Vorfall traumatisiert. Dem Angebot eventuelle Korrekturen vornehmen zu lassen, konnte unsere Mandantin nicht nachkommen. 

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Arztfehler

Als Opfer von Behandlungsfehler, Arzthaftung und ärztlichem Aufklärungsfehler steht dem geschädigten Patienten nicht nur Schmerzensgeld, sowie Schadensersatz wegen aller Folgeschäden zu. Als geschädigter Patient benötigen Sie einen erfahrenen echten Patientenanwalt, der seit vielen Jahren nur auf der Seite der Patienten kämpft.


Geburtsfehler

Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


Personenschaden

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Maß der verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Patienten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Leiden bestimmt.


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