· 

Starke Schmerzen wegen "doppelter" Spirale. Behandlungsfehler verschlechtert Schmerzsituation.

Ihre Patientenanwälte!
Ihre Patientenanwälte!

In diesem Fall aus dem Bereich der Arzthaftung geht es um Behandlungsfehler der Behandler im Krankenhaus. Diese nehmen die notwendige Entfernung einer Spirale zu spät vor. In der Folge erleidet unsere Mandantin starke Schmerzen. Für unsere Mandantin fordern ein Schmerzensgeld von mindestens 35.000 Euro. 

Behandler entfernen zweite Spirale zu spät.

Unsere Mandantin war bei ihrer Gynäkologin schon eine Weile lang in Behandlung. Eines Tages fand ein Termin, zum setzten einer Intrauterin-Spirale (Medizinprodukt, das zur Empfängnisverhütung in die Gebärmutter der Frau eingesetzt wird) statt. Vor dem Einsetzen der Spirale führte die Gynäkologin keine Ultraschalluntersuchung durch. So war es möglich, dass sie die Spirale setzte, ohne die bereits im Uterus befindliche alte Spirale zu entfernen.

 

Unsere Mandantin hatte nun also zwei Spiralen in ihrem Unterleib. Im Anschluss an die Behandlung kam es bei unserer Mandantin zu starken Unterleibsbeschwerden. Aufgrund der starken Schmerzen ging unsere Mandantin in das örtliche Krankenhaus. Dort fanden zwei laparoskopische Behandlungen (Bauchraum wird von innen mit einer Kamera untersucht), eine hysteroskopische Behandlung (Gebärmutterspiegelung) unter Narkose, sowie eine konservative stationäre Behandlung statt. 

 

Letztlich wurden bei unserer Mandantin beide Spiralen entfernt. Dies geschah jedoch erst im letzten - dem dritten - operativen Eingriff. Nachdem eine beidseitige Entfernung der Eileiter stattgefunden hatte (Tubektomie) und bestehende Verwachsungen bzw. Abszesse operativ gelöst wurden (Adhäsiolysen) besserten sich die Beschwerden unserer Mandantin. 

Medizinisches Kurzgutachten stellt Behandlungsfehler fest.

Für unsere Mandantin haben wir ein medizinisches Kurzgutachten eingeholt, in dem die beschriebenen Behandlungen von einer Spezialistin beurteilt werden. 

 

Die Gutachterin führt in ihrem Gutachten aus, dass die Krankenhausärzte, die unsere Mandantin nach dem Setzten der zweiten Spirale aufgrund ihrer starken Schmerzen behandelten, der Tatsache einer zweiten gelegten Spirale nicht früh genug auf den Grund gegangen sind. Dem Gutachten nach ist es sehr wahrscheinlich, dass eine frühere Entfernung der zweiten Spirale die Schmerzsituation deutlich gebessert, und die weiteren zwei operativen Eingriffe verhindert hätte. Im Beipackzettel vieler Spiralen ist auf eine frühzeitige Entfernung von Intrauterinspiralen im Falle von Abszessbildungen im Eileiter hingewiesen. 

 

Die Gutachterin fasst abschließend zusammen: Unsere Mandantin scheint jetzt wieder gesund zu sein. Den Behandlern im Krankenhaus muss zwar zugutegehalten werden, dass sie vorsichtig vorgegangen, und die Eierstöcke der 46-jährigen Patientin erhalten haben. So konnte verhindert werden, dass diese vorzeitig in die Wechseljahre kommt. Dennoch ist es nicht auszuschließen, dass aufgrund der wiederholten Entzündungen im Unterleib mit einer Bauchfellentzündung (Peritonitis) nicht Verwachsungen verblieben sind, die später zu Darmverschlüssen oder anderen schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden führen können. Auch aufgrund des bestehenden postoperativen depressiven Syndroms, welches mit den drei Operationen innerhalb von sechs Wochen in Zusammenhang steht, könnten bei unserer Mandantin weitere Gesundheitsschäden entstehen. 

Wir fordern Schmerzensgeld.

Für unsere Mandantin haben wir die Behandler zur Regulierung des Schadensfalles aufgefordert. 

 

Wir fordern die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von mindestens 35.000 Euro. Außerdem verlangen wir den unserer Mandantin entstandenen Erwerbsminderungs- und Haushaltsführungsschaden ersetzt. Des Weiteren ist es uns wichtig, ein verjährungssicheres Anerkenntnis der Antragsgegner für die Ersatzpflicht aller weiteren, durch die fehlerhaften Behandlungen entstehenden materiellen und immateriellen Schäden zu erhalten. 

 

Sollten die außergerichtlichen Regulierungsbemühungen nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen führen, reichen wir für unsere Mandantin eine fundierte und zielorientierte Klage ein. 


Für weitere Fragen zum Thema stehen Ihnen unsere Patientenanwälte sehr gerne mit Rat zur Seite. Es grüßt Sie herzlich...

… Ihr Michael Graf, Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht

 

 

www.patientenanwaltoffenburg.com

Graf Johannes Patientenanwälte Karlsruhe


Medizinrecht


Profis



Medizinkanzlei

Beraterinnen für Versicherungsrecht und Medizinrecht in Karlsruhe
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Patientenanwalt

Medizinrecht und Versicherungsrecht.
Medizinrecht und Versicherungsrecht.


Kontakt

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Anwalt Medizinrecht Karlsruhe

Bewertungen



Arztfehler

Als Opfer von Behandlungsfehler, Arzthaftung und ärztlichem Aufklärungsfehler steht dem geschädigten Patienten nicht nur Schmerzensgeld, sowie Schadensersatz wegen aller Folgeschäden zu. Als geschädigter Patient benötigen Sie einen erfahrenen echten Patientenanwalt, der seit vielen Jahren nur auf der Seite der Patienten kämpft.


Geburtsfehler

Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


Personenschaden

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Maß der verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Patienten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Leiden bestimmt.


Karlsruhe

Rechtsanwalt für Medizinrecht in Karlsruhe
Patientenschutz mit Profis.

Ludwig-Erhard-Allee 10, 76131 Karlsruhe

✆ +49(0)721-509-98809

✉︎ +49(0)761-897-88619


Offenburg

Beratungslocation von Rechtsanwalt Michael Graf in Offenburg.
Versicherungsrecht mit Spezialisten.

Schutterwälderstraße 4, 77656 Offenburg

✆ +49(0)761-897-88610 

✉︎ +49(0)761-897-88619


Freiburg

Sitz der Kanzlei Michael Graf in Freiburg im Breisgau
Medizinrecht mit Experten.

Friedrichstraße 50, 79098 Freiburg

✆ +49(0)761-897-88610 

✉︎ +49(0)761-897-88619


Onlinefragebogen

Schildern Sie uns Ihren Fall.
Schildern Sie uns Ihren Fall.


Ihre Patientenanwälte für Karlsruhe bei Arzthaftung und Streit mit der Versicherung
Wir beraten Sie gerne.

RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe
Graf Johannes Patientenanwälte.


Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag v. 08.30-16.45 Uhr und Freitag v. 08.00-15.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten:

✆ +49(0)721-509-98809

 

Montag bis Donnerstag:

10:30 bis 12:30 Uhr

13:30 bis 15:30 Uhr

Freitag:

10:30 bis 13:30 Uhr


Michael Graf Patientenanwälte - Ihre Experten für Arzthaftung und Personenversicherungsrecht
RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe
Michael Graf Patientenanwälte - Ihre Experten für Arzthaftung und Personenversicherungsrecht
RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe