Lesen Sie wie Fachanwalt Michael Graf seinem Mandant bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld hilft. In diesem Fall aus dem Bereich der Arzthaftung geht es um mehrere Befunderhebungsfehler die trotz der bekannten Krebserkrankung unseres Mandanten vorgefallen sind.
Lesen Sie wie Fachanwalt Michael Graf seiner Mandantin bei der Durchsetzung ihres Schmerzensgeldes hilft. In diesem Fall aus dem Bereich der Arzthaftung geht es um Behandlungsfehler im Rahmen der Schwangerschaftsbetreuung.
Lesen Sie wie Fachanwalt Michael Graf seiner Mandantin zu Schmerzensgeld verhilft. In diesem Fall aus dem Bereich der Arzthaftung geht es um gravierende Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer Peritonitis.
Lesen Sie wie Fachanwalt Michael Graf seiner Mandantin bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld hilft. In diesem Fall aus dem Bereich der Arzthaftung geht es um einen Tumorbefund, über den die Behandler unsere Mandantin über zwei Jahre lang nicht informieren.
Lesen Sie wie Fachanwalt Michael Graf seiner Mandantin zu Schmerzensgeld verhilft. In diesem Fall aus dem Bereich der Arzthaftung geht es um eine doppelte Spirale im Unterleib, die der Mandantin starke Schmerzen verursacht. Die Behandler entfernen die Spiralen zu spät.
Lesen Sie wie Fachanwalt Michael Graf seinem Mandanten zu Schmerzensgeld verhilft. In diesem Fall aus dem Bereich der Arzthaftung geht es um eine nicht indizierte Mandeloperation. Nach diesem Eingriff kam es zu schwerwiegenden Nachblutungen. Heute ist unser Mandant ein Pflegefall.
Lesen Sie wie Fachanwalt Michael Graf seiner Mandantin zu Schmerzensgeld verhilft. In diesem Fall aus dem Bereich des Arzthaftungsrechts geht es um einen nicht erkannten Schlaganfall und die gravierenden gesundheitlichen Folgen dieses Behandlungsfehlers für unsere Mandantin.
In speziellen Fällen kann der Patient von der Beweiserleichterung im Arzthaftungsrecht profitieren. Einer dieser Fälle ist das sogenannte „voll beherrschbare Risiko“. Liegt der Behandlungsfehler im objektiv voll beherrschbaren Bereich der Behandlungsseite, folgt daraus gem. § 630 h I BGB die Beweislastumkehr zu Gunsten des Patienten. Dann muss die Behandlungsseite beweisen, dass kein objektiver Behandlungsfehler vorliegt. Dies ist stets der Fall, wenn es für die behandelnden Ärzte oder...