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Medizinrecht: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 95.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 95.000,00 Euro.

Wäre infolge des guten Ansprechens auf die neoadjuvante Chemotherapie die postoperativ daran anschließende adjuvante Chemotherapie nicht durchgeführt bzw. deutlich verkürzt oder alternativ mit milderen nicht antracyclinhaltigen Medikamenten durchgeführt worden, so wären die schweren Folgen einer antracyclin induzierten Kardiomyopathie und einer akuten Leukämie mit den zahlreichen unheimlich schweren Folgeeingriffen und Therapiemaßnahmen dem jungen Patienten und unserem Mandanten erspart geblieben. 

 

Hätten die behandelnden Ärzte ferner alle erforderlichen Befunde, insbesondere vor jeder Doxorubicingabe und vor der Entlassung, erhoben (v.a. Echokardiographie, BNP Bestimmung, Röntgen, Ultraschall, CT) so hätte zeit- und fachgerecht auf die beginnende Herzinsuffizienz reagiert werden können. Die schwere Herzinsuffizienz, das Erfordernis einer Herztransplantation mit den zahlreichen operativen Eingriffe hätten vermieden werden können. Mithin hätte das Leben von unserem verstorbenen Mandanten gerettet werden können.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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Arztfehler

Als Opfer von Behandlungsfehler, Arzthaftung und ärztlichem Aufklärungsfehler steht dem geschädigten Patienten nicht nur Schmerzensgeld, sowie Schadensersatz wegen aller Folgeschäden zu. Als geschädigter Patient benötigen Sie einen erfahrenen echten Patientenanwalt, der seit vielen Jahren nur auf der Seite der Patienten kämpft.


Geburtsfehler

Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


Personenschaden

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Maß der verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Patienten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Leiden bestimmt.


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