Die Michael Graf Patientenanwälte beraten und vertreten geschädigte Patienten bei Rechtsstreitigkeiten mit ihren Ärzten, Kliniken und Versicherungen im außergerichtlichen Bereich. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten bei der erfolgreichen Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen aufgrund von ärztlichen Behandlungsfehlern.
Überdies vertreten die Michael Graf Patientenanwälte geschädigte Versicherungsnehmer, wenn deren private Versicherung im Schadensfall nicht zahlt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der außergerichtlichen Geltendmachung der Invaliditätsleistung im Rahmen der Unfallversicherung und der Durchsetzung von Berufsunfähigkeitsrente gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung.
"Schon immer war mir klar, dass ich ausschließlich für die schwächere Seite des Patienten eintreten möchte. Nur so ist das wertvolle Vertrauen zwischen den Patienten als Mandanten und einem Anwalt zu gewährleisten. Bereits in meinem Studium in den neunziger Jahren war ich im Patientenschutz tätig, dann viele Jahre in München als Patientenanwalt, und heute in Freiburg, Karlsruhe und Offenburg. Ich bin seit vielen Jahren Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht. Durch regelmäßige Fortbildung und jahrelange Erfahrung und Praxis erzielt meine Kanzlei beachtliche Erfolge in Streitigkeiten gegen Versicherungen und Kliniken. Bei mir steht die außergerichtliche Lösung eines Streits im Vordergrund, natürlich kämpfen wir für Sie auch "durch alle Instanzen"!"
(Zitat: Michael Graf 2020)
"Die Michael Graf Patientenanwälte sind absolute Spezialisten im Recht der Personenversicherung. Egal ob Unfall oder Berufsunfähigkeit, wir fechten die Ansprüche des Geschädigten kompetent und erfahren gegen seine Versicherung durch. Auch hier streben wir zunächst eine außergerichtliche Regulierung oder eine Einigung mit der Versicherung an, da die Verfahren vor den Gerichten oft kostspielig und langwierig sind. Vor allem sind Betroffene nach Unfall bzw. Berufsunfähigkeit meist auf eine "schnelle" Regulierung finanziell angewiesen. Daher haben sich die Michael Graf Patientenanwälte auf die außergerichtliche Lösung solcher Streitigkeiten im Versicherungsrecht spezialisiert. Denn ein guter Vergleich ist oft besser als ein kostspieliger und mühseliger Streit vor Gericht."
(Zitat: Tanja Graf 2020)
Die Michael Graf Patientenanwälte haben ein Ziel: Patientenschutz! Der Klinikträger bzw. der Versicherer soll seiner Leistungspflicht nachkommen. Wir unterstützen Sie gerne außergerichtlich in den Bereichen: Arzthaftung und Behandlungsfehler, Geburtsschaden, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Verkehrsrecht, Abwicklung von Unfallschäden (Personenschaden) gegenüber dem Versicherer, sowie der Geltendmachung von Schmerzensgeld.
Wir können auf umfassende fachliche Kenntnisse, sowie auf langjährige anwaltliche praktische Erfahrung im Patientenrecht und Personenversicherungsrecht zurückgreifen. Daher sind wir stets in der Lage, alle Ihre Ansprüche gegen Ärzte, Kliniken oder Versicherungen erfolgreich außergerichtlich durchzusetzen. Unser Teamleiter Herr Rechtsanwalt Michael Graf ist Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie Fachanwalt für Medizinrecht.
Alle unsere Patientenanwälte sind spezialisierte Patientenanwälte und praxiserfahrene Experten im Medizinschadensrecht und im Personenversicherungsrecht.
Wir sind echte Patientenanwälte, was bedeutet, dass wir ausschließlich nur die Patientenseite bzw. Versicherungsnehmerseite vertreten. Ärztliche Fehlbehandlungen haben nicht selten weitreichende Folgen für die Patienten. Wir legen großen Wert auf einen persönlichen Kontakt mit unseren Mandanten, um ihre Situation optimal einzuschätzen und uns voll und ganz für Sie außergerichtlich einzusetzen.
Mit unserem fundierten medizin- und versicherungsrechtlichen Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung setzen wir für die Geschädigten als Patientenanwälte alle Ansprüche und Patientenrechte bestmöglich durch. Wir können sowohl auf juristischer Ebene mit der gegnerischen Klinik oder Versicherung verhandeln, als auch auf medizinischer Ebene, denn wir beherrschen die wesentlichen medizinischen Fachtermini. Durch diese hochspezialisierten Kompetenzen verhelfen wir Ihnen außergerichtlich zu Ihrem Recht.
"Die Medizin begleitet mich schon mein ganzes Leben, da es in meiner Familie einige Ärzte gibt und ich mich schon seit meiner Schulzeit intensiv mit medizinischen Komplexen beschäftige. Daher weiss ich gut, wie das momentane deutsche Gesundheitssystem einer wirklich guten ärztlichen Arbeit leider oft im Wege stehen kann. Daher habe ich mich dazu entschieden, als Juristin auf Patientenseite für die Michael Graf Patientenanwälte tätig zu sein, um die Rechte von geschädigten Patienten zu fördern. Mein Motto ist: "Wer Recht hat, sollte auch Recht kriegen!". Daher vertrete ich Patienten nicht nur im Medizinrecht, sondern auch bei Berufsunfähigkeit, Personenschaden und Schmerzensgeld."
(Zitat: Maude Laforge 2020)
"Nach meiner Erfahrung sollte gerade bei Unfall oder bei Medizinschäden am Besten eine außergerichtliche Regulierung oder gütliche Einigung erzielt werden, da Streitigkeiten vor Gericht meist viele Jahre andauern und der Geschädigte durch die lange Verfahrensdauer oft benachteiligt ist. Zudem heißt es bei Gericht dann meistens: "Alles oder Nichts!", was oft im Ergebnis ungerecht ist. Daher focusiere ich mit meiner juristischen Arbeit eine außergerichtliche Lösung für unsere Mandanten, in vielen Fällen bietet sich auch ein zügiges selbständiges Beweisverfahren bei Personenschaden, Berufsunfähigkeit oder Unfall an. Ziel sollte immer die schnelle und erfolgreiche Regulierung sein."
(Zitat: Gabriela Johannes 2020)
Die Michael Graf Patientenanwälte haben ihren Kanzleisitz in Freiburg im Breisgau und vertreten bzw. betreuen dort aus die Mandanten. Weiterhin bieten wir als Service nach Absprache gerne auch Beratungen in Karlsruhe, in Basel und in Offenburg an. Wir sind natürlich bundesweit und in der gesamten Schweiz tätig.
"Das Arzthaftungsrecht, das Recht bei Personenschaden, und das komplexe Recht der Personenversicherung ergänzen sich hervorragend. Gerade bei Medizinschäden und Versicherungsrecht erstreiten wir sehr oft positive Vergleiche und Urteile für unsere Mandanten, weil die Versicherungen häufig nur mit "Scheinargumenten" ihre Leistungen verweigern. Während meiner Promotion bin ich als Juristin für die Michael Graf Patientenanwälte spezialisiert auf Seiten der Versicherungsnehmer tätig. Ich bin stolz darauf, dass wir in den allermeisten Fällen eine sehr gute Lösung für den Patienten und Mandanten finden, so dass wir in der Regel erfolgreich unsere Rechtsfälle zum Abschluss bringen."
(Zitat: Noreen S. 2020)
"Gerade bei Geburtsschäden ist das Schicksal der betroffenen Eltern und des Kindes besonders schlimm. Häufig haben Fehler bei der Entbindung schlimme Folgen, zum Beispiel Erblindung, Hirnschaden, Taubheit, Organschäden, Schulterschäden, Lähmung u.v.m.. Rein wirtschaftlich gesehen geht es hier dann um sog. Großschäden. Allein das Schmerzensgeld wird in solchen Fällen mit weit über EUR 500.000 ausgeurteilt. Es geht hier meistens um die wirtschaftliche Existenz der Familie und des Kindes. Oft droht Verjährung. Daher sollten betroffene Eltern sich an einen Experten für Geburtsschäden wenden. Die Michael Graf Patientenanwälte sind seit über 15 Jahren mit dieser Materie im Medizinrecht befasst. Wir helfen Ihnen gerne!"
(Zitat: Nico Gallus 2020)
Unsere Aufgabe als Patientenanwälte ist es, geschädigte Patienten richtig zu beraten, die besten juristischen Wege aufzuzeigen und im außergerichtlichen Bereich effektiv und rasch alle Ansprüche und Rechte des Mandanten durchzufechten. Egal ob Arzthaftung oder Personenschaden, unsere Patientenanwälte beherrschen ihr anwaltliches Handwerk im Medizinschadensrecht. Wir sind ausschließlich im außergerichtlichen Bereich tätig. Der Erfolg gibt uns Recht.
Wir sind hochspezialisierte Patientenanwälte und erfahrene Praktiker für Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen ärztlichen Behandlungsfehlern und für effektive Rechtsdurchsetzung gegen Versicherungsunternehmen. Unser Vorteil liegt auf der Hand: Jahrelange Erfahrung in Verhandlungen im Medizinschadensrecht und Personenversicherungsrecht! Als Rechtsanwälte für Patientenrecht beraten und vertreten wir in unserer Kanzlei selbstverständlich nur die Patientenseite.