Schildern Sie uns doch einfach und kostenfrei Ihren Fall - egal ob Medizinschaden oder Versicherungsrecht. Wir melden uns baldmöglichst bei Ihnen. So können wir bereits eine erste wichtige Einschätzung Ihres Falles durchführen, und sind für ein folgendes Beratungsgespräch bereits bestens vorinformiert.
Bitte beachten Sie, dass wir derzeit keine Fälle aus den Bereichen Zahnarzthaftung, Schönheitschirurgiehaftung, Psychiaterhaftung, ärztliche Falschabrechnung, Erstattung von Heilbehandlungskosten uä, sowie Sozialrecht bearbeiten können!