Wir haben uns im Versicherungsrecht und im Medizinrecht jeweils nochmals unterspezialisiert. In beiden Bereichen vertreten wir nur die Patientenseite bzw. nur die Seite der Versicherungsnehmer. Im Medizinrecht bearbeiten wir fast ausschließlich das sog. Medizinschadensrecht, in dem es um Arzthaftung, Geburtsschäden und Produkthaftung geht. Im Personenschadensrecht vertreten wir durch Unfall oder sonstige Ereignisse geschädigte Menschen, auch hier geht es meistens um Schmerzensgeld, Schadensersatz und um die Absicherung der Zukunftsfolgen.