Der BGH entschied am 20.09.2018: Die Entgeltobergrenze, die sich für Privatkliniken aus § 17 Absatz 1 Satz 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ergibt, findet wirksame Anwendung auf Privatkliniken, die mit einem Krankenhaus räumlich und organisatorisch in einer bestimmtem Weise verbunden sind. Geklagt hatte ein Versicherungsnehmer. Dieser verlangte von seiner privaten Krankenversicherung die Erstattung der Kosten für die Leistungen, die er während eines stationären Aufenthalts in einer...