Infolge eines negativen Vergleichs, der vom vorherigen Anwalt erzielt wurde, gingen bedeutungsvolle Ansprüche unserer Mandantin verloren.
Es ist die anwaltliche Pflicht, den sichersten Weg für die Mandaten zu gehen. Primär ist es erforderlich den Mandanten über Vor- und Nachteile aufzuklären und diese möglichen Nachteile aber auch zu bewahren.
Bei unserer Mandantin ereigneten sich über mehrere Jahre hinweg verschiedene Unfälle. Diese führten letzendlich durch Operationen, chronische Schmerzen und dauerhafte Beeinträchtigungen zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit. Trotz der erheblichen Ansprüche auf volle Leistungserbringung, aufgrund der schwerwiegenden Gesundheitsschäden ohne Aussicht auf Besserung, weigerte sich die Versicherung zur Leistung. Mit Hilfe eines zuvor beautragten Anwalts, konnte ein Vergleich geschlossen werden. Jedoch stellte sich dieser in Kürze, durch die schleppende Kommunikation, sowie die ausbleibende Information über mögliche Nachteile, als mangelhaft dar. Von dem zuvor beauftragten Anwalt wurde eine zustimmende Empfehlung ausgesprochen den Vergleich anzunehmen, obwohl dieser z.B. nicht beinhaltete, dass die Mandantin bei Verschlechterung des Zustandes Leistung nachfordern könne. Die Verschlechterung des Zustandes war vorhersehbar und ist eingetroffen. Durch diverse und zahlreichen Vorgehensweisen und Verhandlungen gegen den vorherigen Anwalt, sowie die BU-Versicherung konnten noch erfreulicherweise weitere 97.500,00 € erzielt werden.