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Grober Fehler bei kieferorthopädischer Behandlung 18.05.2017

Wir fordern ein Schmerzensgeld i.H.v. EUR 15.000,000.

Unserer Mandantin erlitt durch fehlerhaftes Vorgehen von Assistenzpersonal sowie des Kieferorthopäden im Rahmen einer Behandlung im Zusammenhang mit ihrer Zahnspange eine Verätzung der linken Wangenseite mit bleibender Narbenbildung. 

Der Praxisinhaber haftet auch für Fehler seines Assistenzpersonals.

Unsere Mandantin ging zu einer Routineuntersuchung ihrer Zahnspange zum Kieferorthopäden. Dort stellte das Assistenzpersonal fest, dass sich ein Bracket löste. Um ein Bracket wieder an einem Zahn zu befestigen, müssen die noch vorhandenen Reste des Klebers mit einer ätzenden Flüssigkeit (Ätzgel) entfernt werden. Dabei unterlief dem Assistenzpersonal ein gravierender Fehler: Die ätzende Flüssigkeit gelangte auf die linke Wangenseite unserer Mandantin. Der hinzukommende Arzt entfernte die Flüssigkeit leiglich mit einem trockenen Tuch; eine weitergehende Versorgung fand nicht statt, obwohl hier das Ätzgel schnellstmöglich mit viel Wasser oder einer neutralisierenden Flüssigkeit hätte abgewaschen werden müssen. Folge: Durch diese Verätzung erlitt unsere Mandantin eine dauerhafte Verunstaltung des Gesichts. 

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Arztfehler

Als Opfer von Behandlungsfehler, Arzthaftung und ärztlichem Aufklärungsfehler steht dem geschädigten Patienten nicht nur Schmerzensgeld, sowie Schadensersatz wegen aller Folgeschäden zu. Als geschädigter Patient benötigen Sie einen erfahrenen echten Patientenanwalt, der seit vielen Jahren nur auf der Seite der Patienten kämpft.


Geburtsfehler

Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


Personenschaden

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Maß der verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Patienten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Leiden bestimmt.


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