Wir fordern ein Schmerzensgeld i.H.v. EUR 15.000,000.
Unserer Mandantin erlitt durch fehlerhaftes Vorgehen von Assistenzpersonal sowie des Kieferorthopäden im Rahmen einer Behandlung im Zusammenhang mit ihrer Zahnspange eine Verätzung der linken Wangenseite mit bleibender Narbenbildung.
Der Praxisinhaber haftet auch für Fehler seines Assistenzpersonals.
Unsere Mandantin ging zu einer Routineuntersuchung ihrer Zahnspange zum Kieferorthopäden. Dort stellte das Assistenzpersonal fest, dass sich ein Bracket löste. Um ein Bracket wieder an einem Zahn zu befestigen, müssen die noch vorhandenen Reste des Klebers mit einer ätzenden Flüssigkeit (Ätzgel) entfernt werden. Dabei unterlief dem Assistenzpersonal ein gravierender Fehler: Die ätzende Flüssigkeit gelangte auf die linke Wangenseite unserer Mandantin. Der hinzukommende Arzt entfernte die Flüssigkeit leiglich mit einem trockenen Tuch; eine weitergehende Versorgung fand nicht statt, obwohl hier das Ätzgel schnellstmöglich mit viel Wasser oder einer neutralisierenden Flüssigkeit hätte abgewaschen werden müssen. Folge: Durch diese Verätzung erlitt unsere Mandantin eine dauerhafte Verunstaltung des Gesichts.