Wir fordern u.a. ein Schmerzensgeld i.H.v. 45.000,00 EUR
Bei einer gerade 21-jährigen Medizinstudentin wurde eine nicht indizierte Knieoperation unter Anwendung eines veralteten Verfahrens durchgeführt. Sie trug erhebliche Dauerschäden davon.
Bereits eine mangelhafte Aufklärung führt zur Rechtswidrigkeit eine ärztlichen Eingriffs und zur Schadensersatzpflicht.
Unsere damals gerade 21-jährige Mandantin zog sich eine Patellaluxation zu. Wegen ihres fordernden Medizinstudiums fragte sie den behandelnden Arzt eindringlich nach konservativen Therapiemöglichkeiten. Dieser bestand jedoch auf eine Operation. Am Tag der Operation fand sich unsere Mandantin um 07.00 Uhr im Krankenhaus ein. Sie war nüchtern und aufgeregt angesichts des anstehenden Eingriffs. Um 07.30 Uhr, als sie bereits nur noch das OP-Hemd trug, trat der Operateur an sie heran und klärte sie über eine mögliche Erweiterung des Eingriffs auf. Auch dabei wurden jedoch nicht alle, später tatsächlich durchgeführten Maßnahmen angesprochen. Nach der Operation blieb ein 25 cm lange Narbe. Noch weitaus erheblicher ist jedoch, dass unsere Mandantin seit der Operation unter Dauerschmerzen und Bewegungsbeeinträchtigungen leidet. Ihren Traumberuf Notärztin kann sie nun nicht mehr ergreifen. Zahlreiche Dozenten in ihrem Medizinstudium sprachen sie auf die Narbe an, meinten kopfschüttelnd, dass eine Operation nicht notwendig gewesen, zudem ein veraltetes Verfahren angewendet worden und eine Narbe von nur drei bis vier cm üblich sei.
Hier kommen mehrere, aus unserer Sicht schwerwiegende Fehler zusammen. Die - obendrein unvollständige - Aufklärung kurz vor Eintritt in den OP-Saal war rechtswidrig. Wie es zu erwarten ist, fühlte sich unsere Mandantin gedrängt und nicht mehr frei in ihrer Entscheidung. Schon deshalb ist die Operation rechtswidrig und der behandelnde Arzt sowie das Krankenhaus, für welches er tätig ist, schulden unserer Mandantin Schadensersatz. Des Weiteren wurde eine Operation durchgeführt, die nicht indiziert war und noch dazu nach einem veralteten Verfahren, das zu einer entstellenden Narbe bei einer jungen Frau sowie Dauerschmerzen und Bewegungsbeeinträchtigungen geführt hat. Wir fordern insbesondere Schmerzensgeld i.H.v. 45.000,00 EUR sowie Ersatz des Erwerbsschadens wegen des schadensbedingt späteren Berufseintritts.