· 

Nicht indizierte Operation 18.05.2017

Wir fordern u.a. ein Schmerzensgeld i.H.v. 45.000,00 EUR

Bei einer gerade 21-jährigen Medizinstudentin wurde eine nicht indizierte Knieoperation unter Anwendung eines veralteten Verfahrens durchgeführt. Sie trug erhebliche Dauerschäden davon.

Bereits eine mangelhafte Aufklärung führt zur Rechtswidrigkeit eine ärztlichen Eingriffs und zur Schadensersatzpflicht.

Unsere damals gerade 21-jährige Mandantin zog sich eine Patellaluxation zu. Wegen ihres fordernden Medizinstudiums fragte sie den behandelnden Arzt eindringlich nach konservativen Therapiemöglichkeiten. Dieser bestand jedoch auf eine Operation. Am Tag der Operation fand sich unsere Mandantin um 07.00 Uhr im Krankenhaus ein. Sie war nüchtern und aufgeregt angesichts des anstehenden Eingriffs. Um 07.30 Uhr, als sie bereits nur noch das OP-Hemd trug, trat der Operateur an sie heran und klärte sie über eine mögliche Erweiterung des Eingriffs auf. Auch dabei wurden jedoch nicht alle, später tatsächlich durchgeführten Maßnahmen angesprochen. Nach der Operation blieb ein 25 cm lange Narbe. Noch weitaus erheblicher ist jedoch, dass unsere Mandantin seit der Operation unter Dauerschmerzen und Bewegungsbeeinträchtigungen leidet. Ihren Traumberuf Notärztin kann sie nun nicht mehr ergreifen. Zahlreiche Dozenten in ihrem Medizinstudium sprachen sie auf die Narbe an, meinten kopfschüttelnd, dass eine Operation nicht notwendig gewesen, zudem ein veraltetes Verfahren angewendet worden und eine Narbe von nur drei bis vier cm üblich sei.

Hier kommen mehrere, aus unserer Sicht schwerwiegende Fehler zusammen. Die - obendrein unvollständige - Aufklärung kurz vor Eintritt in den OP-Saal war rechtswidrig. Wie es zu erwarten ist, fühlte sich unsere Mandantin gedrängt und nicht mehr frei in ihrer Entscheidung. Schon deshalb ist die Operation rechtswidrig und der behandelnde Arzt sowie das Krankenhaus, für welches er tätig ist, schulden unserer Mandantin Schadensersatz. Des Weiteren wurde eine Operation durchgeführt, die nicht indiziert war und noch dazu nach einem veralteten Verfahren, das zu einer entstellenden Narbe bei einer jungen Frau sowie Dauerschmerzen und Bewegungsbeeinträchtigungen geführt hat. Wir fordern insbesondere Schmerzensgeld i.H.v. 45.000,00 EUR sowie Ersatz des Erwerbsschadens wegen des schadensbedingt späteren Berufseintritts.

Graf Johannes Patientenanwälte Karlsruhe


Medizinrecht


Profis



Medizinkanzlei

Beraterinnen für Versicherungsrecht und Medizinrecht in Karlsruhe
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Patientenanwalt

Medizinrecht und Versicherungsrecht.
Medizinrecht und Versicherungsrecht.


Kontakt

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Anwalt Medizinrecht Karlsruhe

Bewertungen



Arztfehler

Als Opfer von Behandlungsfehler, Arzthaftung und ärztlichem Aufklärungsfehler steht dem geschädigten Patienten nicht nur Schmerzensgeld, sowie Schadensersatz wegen aller Folgeschäden zu. Als geschädigter Patient benötigen Sie einen erfahrenen echten Patientenanwalt, der seit vielen Jahren nur auf der Seite der Patienten kämpft.


Geburtsfehler

Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


Personenschaden

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Maß der verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Patienten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Leiden bestimmt.


Karlsruhe

Rechtsanwalt für Medizinrecht in Karlsruhe
Patientenschutz mit Profis.

Ludwig-Erhard-Allee 10, 76131 Karlsruhe

✆ +49(0)721-509-98809

✉︎ +49(0)761-897-88619


Offenburg

Beratungslocation von Rechtsanwalt Michael Graf in Offenburg.
Versicherungsrecht mit Spezialisten.

Schutterwälderstraße 4, 77656 Offenburg

✆ +49(0)761-897-88610 

✉︎ +49(0)761-897-88619


Freiburg

Sitz der Kanzlei Michael Graf in Freiburg im Breisgau
Medizinrecht mit Experten.

Friedrichstraße 50, 79098 Freiburg

✆ +49(0)761-897-88610 

✉︎ +49(0)761-897-88619


Onlinefragebogen

Schildern Sie uns Ihren Fall.
Schildern Sie uns Ihren Fall.


Ihre Patientenanwälte für Karlsruhe bei Arzthaftung und Streit mit der Versicherung
Wir beraten Sie gerne.

RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe
Graf Johannes Patientenanwälte.


Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag v. 08.30-16.45 Uhr und Freitag v. 08.00-15.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten:

✆ +49(0)721-509-98809

 

Montag bis Donnerstag:

10:30 bis 12:30 Uhr

13:30 bis 15:30 Uhr

Freitag:

10:30 bis 13:30 Uhr


Michael Graf Patientenanwälte - Ihre Experten für Arzthaftung und Personenversicherungsrecht
RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe
Michael Graf Patientenanwälte - Ihre Experten für Arzthaftung und Personenversicherungsrecht
RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe