· 

Existenzschutzversicherungsvertrag 19.05.2017

50.000,00 EUR Gesamtabgeltung für Unfallversicherungsfall

Unser Mandant hatte einen sog. Existenzschutzversicherungsvertrag abgeschlossen. Nach einem Treppensturz, der zu Langzeitschäden an seiner Schulter führte, verweigerte die Versicherung die Leistung.

 

Einwendung von Vorschäden in der Unfallversicherung

Bei der Existenzschutzversicherung handelt es sich um eine spezielle Form eines Unfallversicherungsvertrages. Versichert war hier nicht die Zahlung einer einmaligen Invaliditätssumme, sondern die Zahlung einer monatlichen Rente im Falle einer Invalidität von mind. 50% oder beim Verlust sog. Grundfähigkeiten in ausreichendem Maße.

 

Unser Mandant stürzte eine steile Treppe hinunter, wobei er mit dem linken Arm gerade noch das Treppengeländer zu fassen bekam, sodass sein ganzes Gewicht an seinem Arm hing. Nach unserer Auffassung kam es dadurch zu einer Partialruptur einer Schultersehne. Die Gegenseite wendete ein, dass eigentliche Ursache eine Überbelastung der linken Schulter wegen tatsächlicher Vorschäden der rechten Schulter sei.

 

Nach eingehender Prüfung der ärztlichen Unterlagen und intensiven Verhandlungen um die richtige Vertragsauslegung erreichten wir vor Gericht schließlich einen Vergleich, wonach die gegnerische Versicherung unserem Mandanten eine Summe von 50.000,00 EUR zur Gesamtabgeltung des Versicherungsfalles zahlte und der für unseren Mandanten wenig nützliche Versicherungsvertrag aufgehoben wurde.

Graf Johannes Patientenanwälte Karlsruhe


Medizinrecht


Profis



Medizinkanzlei

Beraterinnen für Versicherungsrecht und Medizinrecht in Karlsruhe
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Patientenanwalt

Medizinrecht und Versicherungsrecht.
Medizinrecht und Versicherungsrecht.


Kontakt

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Anwalt Medizinrecht Karlsruhe

Bewertungen



Arztfehler

Als Opfer von Behandlungsfehler, Arzthaftung und ärztlichem Aufklärungsfehler steht dem geschädigten Patienten nicht nur Schmerzensgeld, sowie Schadensersatz wegen aller Folgeschäden zu. Als geschädigter Patient benötigen Sie einen erfahrenen echten Patientenanwalt, der seit vielen Jahren nur auf der Seite der Patienten kämpft.


Geburtsfehler

Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


Personenschaden

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Maß der verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Patienten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Leiden bestimmt.


Karlsruhe

Rechtsanwalt für Medizinrecht in Karlsruhe
Patientenschutz mit Profis.

Ludwig-Erhard-Allee 10, 76131 Karlsruhe

✆ +49(0)721-509-98809

✉︎ +49(0)761-897-88619


Offenburg

Beratungslocation von Rechtsanwalt Michael Graf in Offenburg.
Versicherungsrecht mit Spezialisten.

Schutterwälderstraße 4, 77656 Offenburg

✆ +49(0)761-897-88610 

✉︎ +49(0)761-897-88619


Freiburg

Sitz der Kanzlei Michael Graf in Freiburg im Breisgau
Medizinrecht mit Experten.

Friedrichstraße 50, 79098 Freiburg

✆ +49(0)761-897-88610 

✉︎ +49(0)761-897-88619


Onlinefragebogen

Schildern Sie uns Ihren Fall.
Schildern Sie uns Ihren Fall.


Ihre Patientenanwälte für Karlsruhe bei Arzthaftung und Streit mit der Versicherung
Wir beraten Sie gerne.

RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe
Graf Johannes Patientenanwälte.


Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag v. 08.30-16.45 Uhr und Freitag v. 08.00-15.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten:

✆ +49(0)721-509-98809

 

Montag bis Donnerstag:

10:30 bis 12:30 Uhr

13:30 bis 15:30 Uhr

Freitag:

10:30 bis 13:30 Uhr


Michael Graf Patientenanwälte - Ihre Experten für Arzthaftung und Personenversicherungsrecht
RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe
Michael Graf Patientenanwälte - Ihre Experten für Arzthaftung und Personenversicherungsrecht
RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe