Fehlerhafte Implantation einer künstlichen Intraokularlinse: Wir fordern ein Schmerzensgeld iHv EUR 25.000,00.
Aufgrund einer seitenverkehrt eingesetzten künstlichen Linse erlitt unsere Mandantin eine Einschränkung ihrer Sehkraft und dauerhafte Augenschäden.
Fehlerhafte Augenoperation
Aufgrund eines Unfalls verletzten kleine Glassplitter das linken Auge unsere Mandantin. In einer großen Klinik wurde ihr im Rahmen der notfallmäßigen Versorgung unter anderem eine künstliche Intraokularlinse eingesetzt.
Die Linse wurde jedoch fehlerhafter weise seitenverkehrt eingesetzt, was jedes Mal einer operative Versorgung bedurfte. Schließlich wurde in einer anderen Klinik die Linse entfernt und eine neue korrekt Implantiert. Gleichwohl werden lebenslang weitere Behandlung notwenig sein.
Folge des Fehlers: Durch die fehlerhafte Implantation wird unsere Mandantin eine dauerhafte Einschränkung in Ihrem Alltag haben. Aufgrund des Fehlers wird sie unter anderem stets einen schwarzen Punkt im Sichtfeld haben sowie unter einer erhöhten Blendempfindlichkeit und einer Visusminderung leiden.