Auch vermeintlich geringfügige Eingriffe können zu erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen führen
Aufgrund einer fehlerhaften Diagnose des behandelnden Zahnarztes willigte unser Mandant in die Entfernung eines in Wahrheit gesunden Zahnes ein. Bei diesem Eingriff kam es schließlich noch dazu zu einem Kieferbruch.
Unser Mandant wurde aufgrund einer Zahnlücke, die er im Wege des Zahnersatzes behandeln lassen wollte, bei einem Zahnarzt vorstellig. Dieser ging aber auf das Anliegen unseres Mandantin nicht ein und drängte ihn vielmehr dazu, sich einen an die Lücke angrenzenden Zahn entfernen zu lassen, da dieser krankhaft wäre und in der Vergangenheit mit einer gesundheitsgefährdenden Füllung behandelt worden sei. Auf diese Empfehlung hin lies sich unser Mandant diesen Zahn entfernen. Im Anschluss daran klagte er über heftige Schmerzen im Kiefer, die auch an drei weiteren Nachbehandlungsterminen bei besagtem Arzt nicht beseitigt werden konnte. Ein daraufhin kontaktierter weiterer Zahnarzt stellte dann fest, dass der entfernte Zahn weder krank noch die Füllung gesundheitsgefährdend war. Dafür wurde unserem Mandanten aber durch den Erstbehandler bei der Zahnextraktion infolge unsachgemäßen Vorgehens der Kiefer gebrochen, was bereits anhand der postoperativen Röntgenbilder hätte erkannt werden können.
Insgesamt musste unser Mandant über mehre Monate Schmerzmittel und entzündungshemmende Medikamente einnehmen und leidet noch heute unter Schmerzen im Kiefer.