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Fehlerhaft durchgeführte Gastro- und Koloskopie führte zu Milzruptur: Wir fordern unter anderem ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,00 Euro

Der Krankenhausträger haftet auch für Schäden, die aufgrund fehlendem Personals entstanden sind

Durch eine fehlerhaft und ohne genügende Aufklärung durchgeführte Darmspiegelung erlitt unsere Mandantin eine Milzruptur, die aufgrund Personalmangels in der Folge nur durch eine komplette Entfernung der Milz behandelt werden konnte.

Unsere Mandantin begab sich zur Durchführung einer an einem Freitag geplanten Magen-/Darmspiegelung in ein Krankenhaus. Dort erlitt sie im Zuge der Darmspiegelung behandlungsfehlerbedingt eine (zunächst unbemerkte) Milzruptur. Nachdem die Betäubungsmittel nachließen, klagte sie gegenüber dem Pflegepersonal über heftige Schmerzen im Bauchraum. Dieses erhöhte jedoch lediglich die Dosierung der Schmerzmittel und verwies darauf, dass kein Arzt zugegen sei. Trotz mehrfacher Schilderung ihrer Beschwerden erfolgte keine weitere Reaktion. Noch in der folgenden Nacht verständigte unsere Mandantin ihren Ehemann, der wiederum einen ihm bekannten und im betreffenden Krankenhaus tätigen, aber dienstfreien Arzt privat verständigte. Dieser eilte unverzüglich in das Krankenhaus, stellte die Milzruptur fest und veranlasste die Verlegung in eine andere Klinik. Dort musste in einer Notoperation aufgrund der nunmehr lang andauernden Blutung die gesamte Milz entfernt werden.

Unsere Mandantin erlitt durch die fehlerhafte Behandlung letztlich schwerste gesundheitliche Beeinträchtigungen und ist auf ständige Pflege und Betreuung angewiesen.

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Arztfehler

Als Opfer von Behandlungsfehler, Arzthaftung und ärztlichem Aufklärungsfehler steht dem geschädigten Patienten nicht nur Schmerzensgeld, sowie Schadensersatz wegen aller Folgeschäden zu. Als geschädigter Patient benötigen Sie einen erfahrenen echten Patientenanwalt, der seit vielen Jahren nur auf der Seite der Patienten kämpft.


Geburtsfehler

Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


Personenschaden

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Maß der verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Patienten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Leiden bestimmt.


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