Arzthaftung: Wir fordern u.a. Schmerzensgeld iHv mindestens EUR 90.000,00 sowie sonstiger Schadenssatz iHv ca. 100.000,00 EUR
Sind mehrere Behandler an einer fehlerhaften Behandlung beteiligt, so haften diese als Gesamtschuldner für den ganzen Schaden.
Unsere Mandantin musste sich einer notfallmäßigen chirurgischen Öffnung des Brutskorbes unterziehen. Im Laufe der Operation wurde das Brustbein mit Cerviklagen verdrahtet. Dabei brach ein Draht derart, dass ein Teilstück in das Schlüsselbeingelenk hineinragte. Diese Fehllage wurde nicht erkannt und die Operationswunde geschlossen. Im Lauf der Zeit entwickelten sich bei unserer Mandantin aufgrund der Fehllage starke, permante Schmerzen im Brustbereich, Atemnot und weitere Beschwerden. Trotz mehrerer Untersuchungen in insgesamt zwei Kliniken und einer radiologischen Praxis wurde das fehlplatzierte Drahtstück über einen Zeitraum von ca. fünf Jahren fehlerhafterweise nicht erkannt.