· 

Indizienbeweise bei Produkthaftung

Haftung Impfstoffe & Impfschäden

Sind die Indizien klar und übereinstimmend, so genügt dieses Indizienbündel als hinreichender Beweis.

Der Europäische Gerichtshof hat aktuell eine wichtige Entscheidung  im Produkthaftungsrecht erlassen. Der Kläger war ein an Multiplen Sklerose erkrankter Patient. Seine Erkrankung ist auf eine Impfung, nämlich auf den Impfstoff gegen Hepatitis B, zurückzuführen.


Vor den nationalen Gerichten scheiterte er aufgrund mangelnder Beweise. Denn einen wissenschaftlichen Konsens, dass Multiple Sklerose durch den Impfstoff gegen Hepatitis B ausgelöst werden kann, gibt es nicht. Jedoch ist es in fast allen von geschädigten Patienten geführten Fällen beinahe unmöglich, die konkrete Ursache zu beweisen, da auch viele andere Ursachen für die erlittenen Schäden in Betracht kommen können.


Nun hat der EuGH entschieden, dass im Produkthaftunsgrecht keine volle Beweislast mehr erbracht werden muss.
Sind die Indizien tatsächlich ernsthaft, klar und übereinstimmend, so genüge dieses Indizienbündel als hinreichender Beweis.  Dementsprechend wurde im bereits genannten Fall die ungewöhnlich zeitliche Nähe zwischen dem Auftreten der Krankheit und dem Verabreichen des Impfstoffes vorgetragen. Eine Vorerkrankung lag bei dem Patienten nicht vor. Des Weiteren wurde schon eine Vielzahl anderer identischer Fälle festgestellt.


Diese Entscheidung des EuGH stärkt die Prozesssituation der Patienten erheblich, da der Nachweis von aussagekräftigen Indizien genügt. Eine vergleichbare Regelung im Arzthaftungsrecht wäre sehr wünschenswert, denn trotz naheliegender Zusammenhänge und Indizien werden aufgrund der hohen Anforderungen an die vom Patienten zu erbringenden Beweise sehr viele Prozesse verloren.

Michael Graf Patientenanwälte

Spezialisten im Patientenrecht, Arzthaftungs- & Personenversicherungsrecht

Graf Johannes Patientenanwälte Karlsruhe


Medizinrecht


Profis



Medizinkanzlei

Beraterinnen für Versicherungsrecht und Medizinrecht in Karlsruhe
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Patientenanwalt

Medizinrecht und Versicherungsrecht.
Medizinrecht und Versicherungsrecht.


Kontakt

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Anwalt Medizinrecht Karlsruhe

Bewertungen



Arztfehler

Als Opfer von Behandlungsfehler, Arzthaftung und ärztlichem Aufklärungsfehler steht dem geschädigten Patienten nicht nur Schmerzensgeld, sowie Schadensersatz wegen aller Folgeschäden zu. Als geschädigter Patient benötigen Sie einen erfahrenen echten Patientenanwalt, der seit vielen Jahren nur auf der Seite der Patienten kämpft.


Geburtsfehler

Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


Personenschaden

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Maß der verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Patienten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Leiden bestimmt.


Karlsruhe

Rechtsanwalt für Medizinrecht in Karlsruhe
Patientenschutz mit Profis.

Ludwig-Erhard-Allee 10, 76131 Karlsruhe

✆ +49(0)721-509-98809

✉︎ +49(0)761-897-88619


Offenburg

Beratungslocation von Rechtsanwalt Michael Graf in Offenburg.
Versicherungsrecht mit Spezialisten.

Schutterwälderstraße 4, 77656 Offenburg

✆ +49(0)761-897-88610 

✉︎ +49(0)761-897-88619


Freiburg

Sitz der Kanzlei Michael Graf in Freiburg im Breisgau
Medizinrecht mit Experten.

Friedrichstraße 50, 79098 Freiburg

✆ +49(0)761-897-88610 

✉︎ +49(0)761-897-88619


Onlinefragebogen

Schildern Sie uns Ihren Fall.
Schildern Sie uns Ihren Fall.


Ihre Patientenanwälte für Karlsruhe bei Arzthaftung und Streit mit der Versicherung
Wir beraten Sie gerne.

RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe
Graf Johannes Patientenanwälte.


Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag v. 08.30-16.45 Uhr und Freitag v. 08.00-15.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten:

✆ +49(0)721-509-98809

 

Montag bis Donnerstag:

10:00 bis 12:00 Uhr

13:30 bis 15:30 Uhr

Freitags:

8:30 bis 12:00 Uhr


Michael Graf Patientenanwälte - Ihre Experten für Arzthaftung und Personenversicherungsrecht
RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe
Michael Graf Patientenanwälte - Ihre Experten für Arzthaftung und Personenversicherungsrecht
RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe