Eine nicht oder zu spät erkannte Blinddarmentzündung kann bis zum Tode führen.
Unser Mandant litt einige Tage unter sehr starken Bauchschmerzen. Sein Hausarzt verschrieb ihm lediglich ein Abführmittel. Der Zustand unseres Mandanten verschlechterte sich jedoch rapide. Er bekam des weiteren Atembeschwerden und Übelkeit. In einem Krankenhaus wurde im Notfallzentrum ein „Infekt“ festgestellt. Dieser „Infekt“ wurde mit einer Schmerzmittelinfusion behandelt und der Mandant wurde dann somit entlassen.
Weitere Untersuchungen wurden nicht veranlasst.
In der selben Nacht rief seine Ehefrau den Krankenwagen, denn die Schmerzen wurden schlimmer. In einem anderem Krankenhaus wurde nach gründlicheren Untersuchungen eine Not-Operation veranlasst, denn der entzündete Blinddarm war mittlerweile geplatzt.
Michael Graf Patientenanwälte (Medizinrecht & Versicherungsrecht)
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