· 

Wahlleistungsvereinbarung - Pflichten eines Chefarztes

Der Patient kann erklären, er sei nur mit der Behandlung durch einen bestimmten Arzt einverstanden. Dies ergibt sich aus dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten. 

 

Regelmäßig handelt es sich dabei um den Wunsch nach einer Chefarztbehandlung. Mit einer Wahlleistungsvereinbarung zwischen Patient und Arzt, kann die Behandlung nur durch den ausgewählten Arzt vereinbart werden.

 

Dem Patienten geht es meist um den großen Erfahrungsschatz und das besondere Know-How eines Arztes, das diesen für die Behandlung besonders kompetent erscheinen lässt.

 

Gegen ein zusätzliches Entgelt möchte der Patient in solchen Fällen von den besonderen medizinischen Fähigkeiten eines bestimmten Arztes profitieren. Der ausgewählte Arzt muss die Kernleistung, die seine Disziplin prägt, persönlich erbringen. Die bloße Anwesenheit des Wahlarztes entspricht dabei in den meisten Fällen nicht der persönlichen Leistungserbringung.

Beispielsweise darf ein Arzt, der vom Patient wegen seiner besonderen chirurgischen Kompetenz anhand der Wahlleistungsvereinbarung als Operateur ausgesucht wurde, bei der Operation nicht bloß anwesend sein und den Puls kontrollieren, während ein zweiter Arzt den Eingriff durchführt.

 

Ist der Arzt, der nach der Wahlleistungsvereinbarung die Behandlung vornehmen soll, am Behandlungstag verhindert, muss der Patient darüber rechtzeitig aufgeklärt werden. Er kann der Behandlung durch einen vertretenden Arzt aber im Vorfeld zustimmen. Erfolgt die Behandlung durch den vertretenden Arzt jedoch ohne die wirksame Einwilligung des Patienten, ist der Eingriff in die körperliche Integrität des Patienten rechtswidrig. Die Voraussetzungen der Wahlleistungsvereinbarung sind dann nicht eingehalten. Es handelt sich um eine Pflichtverletzung aus der Wahlleistungsvereinbarung. 

 

Vertretungsfälle können jedoch zulässig sein, wenn in der Wahlleistungsvereinbarung eine entsprechende Klausel enthalten ist.

Oftmals wird beispielsweise vereinbart, dass der Chefarzt im Falle einer unvorhersehbaren Verhinderung von einem anderen Arzt vertreten werden kann. Dann wäre ein Vertretungsfall zulässig. Jedoch nur dann, wenn es sich tatsächlich um eine „unvorhersehbare Verhinderung“ handelt.

 

OLG Hamm, Urt. v. 15.12.2017 - 26 U 74/17 

Graf Johannes Patientenanwälte Karlsruhe


Medizinrecht


Profis



Medizinkanzlei

Beraterinnen für Versicherungsrecht und Medizinrecht in Karlsruhe
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Patientenanwalt

Medizinrecht und Versicherungsrecht.
Medizinrecht und Versicherungsrecht.


Kontakt

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Anwalt Medizinrecht Karlsruhe

Bewertungen



Arztfehler

Als Opfer von Behandlungsfehler, Arzthaftung und ärztlichem Aufklärungsfehler steht dem geschädigten Patienten nicht nur Schmerzensgeld, sowie Schadensersatz wegen aller Folgeschäden zu. Als geschädigter Patient benötigen Sie einen erfahrenen echten Patientenanwalt, der seit vielen Jahren nur auf der Seite der Patienten kämpft.


Geburtsfehler

Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


Personenschaden

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Maß der verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Patienten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Leiden bestimmt.


Karlsruhe

Rechtsanwalt für Medizinrecht in Karlsruhe
Patientenschutz mit Profis.

Ludwig-Erhard-Allee 10, 76131 Karlsruhe

✆ +49(0)721-509-98809

✉︎ +49(0)761-897-88619


Offenburg

Beratungslocation von Rechtsanwalt Michael Graf in Offenburg.
Versicherungsrecht mit Spezialisten.

Schutterwälderstraße 4, 77656 Offenburg

✆ +49(0)761-897-88610 

✉︎ +49(0)761-897-88619


Freiburg

Sitz der Kanzlei Michael Graf in Freiburg im Breisgau
Medizinrecht mit Experten.

Friedrichstraße 50, 79098 Freiburg

✆ +49(0)761-897-88610 

✉︎ +49(0)761-897-88619


Onlinefragebogen

Schildern Sie uns Ihren Fall.
Schildern Sie uns Ihren Fall.


Ihre Patientenanwälte für Karlsruhe bei Arzthaftung und Streit mit der Versicherung
Wir beraten Sie gerne.

RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe
Graf Johannes Patientenanwälte.


Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag v. 08.30-16.45 Uhr und Freitag v. 08.00-15.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten:

✆ +49(0)721-509-98809

 

Montag bis Donnerstag:

10:30 bis 12:30 Uhr

13:30 bis 15:30 Uhr

Freitag:

10:30 bis 13:30 Uhr


Michael Graf Patientenanwälte - Ihre Experten für Arzthaftung und Personenversicherungsrecht
RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe
Michael Graf Patientenanwälte - Ihre Experten für Arzthaftung und Personenversicherungsrecht
RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe