· 

Zahnarzt haftet für ein behandlungsfehlerhaftes Vorgehen

Das Oberlandesgericht Hamm entschied: Ein Zahnarzt haftet auch dann für ein behandlungsfehlerhaftes Vorgehen, wenn dies vom Patienten ausdrücklich gewünscht ist. 

 

Im konkreten Fall hatte eine Patientin des Zahnarztes auf Schmerzensgeld, Rückzahlung des Honorars und auf die Feststellung weiterer Ersatzpflichten geklagt. Der Zahnarzt, der zunächst ein korrektes Behandlungskonzept vorgesehen hatte, habe sich davon abbringen lassen, ohne die Klägerin umfassend über die Konsequenzen aufzuklären. Zudem sei eine notwendige Behandlung der craniomandibulären Dysfunktion (CMD-Behandlung) zunächst unterblieben, jedoch nachträglich fälschlicherweise als von Anfang an durchgeführt in die Krankenakte eingetragen worden. Weil das Behandlungsergebnis für die die Klägerin völlig unbrauchbar sei, klagte sie zunächst vor dem Landgericht Bochum. 

 

Der Arzt hielt der Klage entgegen: Die Klägerin und ihr Ehemann hätten, abweichend von der geplanten Vorgehensweise, auf eine sofortige Schienenbehandlung und die Behandlung des Frontzahnbereiches bestanden. Trotz der suboptimalen Behandlung, seien die von der Klägerin vorgebrachten Tatsachen nicht kausal für die Beschwerden - die alle samt schon vor der Behandlung vorgelegen hätten. Zudem berief der Zahnarzt sich auf ein Untersuchungsergebnis eines anderes Zahnarztes, der bei der Klägerin eine „störungsfreie regelrechte Artikulation ohne Fehlkontakte“ feststellte. 

 

Das Landgericht Bochum entschied zugunsten der Klägerin. Es sprach ihr das Schmerzensgeld, die Rückzahlung des Honorars, sowie die geforderten Ersatzansprüche zu. 

 

Der Zahnarzt ging vor dem Oberlandesgericht Hamm in Berufung, und beantragte, die Klage insgesamt abzuweisen. 

Das Oberlandesgericht Hamm stellte fest: Der Zahnarzt könne sich nicht darauf berufen, dass die Klägerin die fehlerhafte Behandlung ausdrücklich verlangt habe. Weil das verlangte Vorgehen offensichtlich gegen die medizinischen Standards verstieß, hätte der Zahnarzt es ablehnen müssen. Anstelle der sofortigen Frontzahnsanierung hätte die CMD-Behandlung erfolgen müssen. Diesbezüglich könne sich der Beklagte auch nicht auf das Mängelgutachten des anderen Zahnarztes berufen. Dieser stellte zwar eine „störungsfreie Artikulation“ fest, führte die vom Gericht als zwingend notwendig erachtete Funktionsanalyse jedoch nicht durch. 

 

Auch konnte der Arzt nicht hinreichend darlegen, dass er die Klägerin umfassend und eindringlich über die möglichen Konsequenzen der von ihr geforderten Behandlung aufgeklärt hatte. Wegen der fehlerhaften Behandlung entstand bei der Klägerin eine Fehlfunktion der Muskulatur, sowie eine Kompression der Kiefergelenke. Da der Senat von der völligen Unbrauchbarkeit der Behandlungen für die Klägerin überzeugt war, hielt das Oberlandesgericht die Klage für begründet, und schloss die Revision aus. Der Klägerin stehen die von ihr geforderten Ansprüche danach zu. 

Nach: OLG Hamm, 26 U 116/14

Graf Johannes Patientenanwälte Karlsruhe


Medizinrecht


Profis



Medizinkanzlei

Beraterinnen für Versicherungsrecht und Medizinrecht in Karlsruhe
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Patientenanwalt

Medizinrecht und Versicherungsrecht.
Medizinrecht und Versicherungsrecht.


Kontakt

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Anwalt Medizinrecht Karlsruhe

Bewertungen



Arztfehler

Als Opfer von Behandlungsfehler, Arzthaftung und ärztlichem Aufklärungsfehler steht dem geschädigten Patienten nicht nur Schmerzensgeld, sowie Schadensersatz wegen aller Folgeschäden zu. Als geschädigter Patient benötigen Sie einen erfahrenen echten Patientenanwalt, der seit vielen Jahren nur auf der Seite der Patienten kämpft.


Geburtsfehler

Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


Personenschaden

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Maß der verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Patienten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Leiden bestimmt.


Karlsruhe

Rechtsanwalt für Medizinrecht in Karlsruhe
Patientenschutz mit Profis.

Ludwig-Erhard-Allee 10, 76131 Karlsruhe

✆ +49(0)721-509-98809

✉︎ +49(0)761-897-88619


Offenburg

Beratungslocation von Rechtsanwalt Michael Graf in Offenburg.
Versicherungsrecht mit Spezialisten.

Schutterwälderstraße 4, 77656 Offenburg

✆ +49(0)761-897-88610 

✉︎ +49(0)761-897-88619


Freiburg

Sitz der Kanzlei Michael Graf in Freiburg im Breisgau
Medizinrecht mit Experten.

Friedrichstraße 50, 79098 Freiburg

✆ +49(0)761-897-88610 

✉︎ +49(0)761-897-88619


Onlinefragebogen

Schildern Sie uns Ihren Fall.
Schildern Sie uns Ihren Fall.


Ihre Patientenanwälte für Karlsruhe bei Arzthaftung und Streit mit der Versicherung
Wir beraten Sie gerne.

RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe
Graf Johannes Patientenanwälte.


Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag v. 08.30-16.45 Uhr und Freitag v. 08.00-15.30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten:

✆ +49(0)721-509-98809

 

Montag bis Donnerstag:

10:30 bis 12:30 Uhr

13:30 bis 15:30 Uhr

Freitag:

10:30 bis 13:30 Uhr


Michael Graf Patientenanwälte - Ihre Experten für Arzthaftung und Personenversicherungsrecht
RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe
Michael Graf Patientenanwälte - Ihre Experten für Arzthaftung und Personenversicherungsrecht
RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe