
Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 150.000,00 Euro.
Hätten die behandelnden Ärzte im ortsnahen Klinikum bzw. im Universitätsklinikum bei der Mandantin aufgrund der von ihr geschilderten postoperativen Schmerzen eine ausführliche Befunderhebung veranlasst und hätten die Behandler die Befunde korrekt gedeutet, wäre die fehlerhafte Operation an LWK 3/4 und damit die noch nicht stattgehabte Dekompression von LWK 4/5 erkannt worden. Sodann hätte die indizierte Operation stattfinden können. Auf diesem Wege wäre vermieden worden, dass die Mandantin ein weiteres Jahr lang unter den massiven Schmerzen und Bewegungseinschränkungen leidet. Insbesondere hätte die Mandantin ihre Lunge nach erfolgreicher Dekompression von LWK 4/5 weiterhin intensiv trainieren können, so dass der Verschlechterung ihres COPD hätte entgegengewirkt werden können.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!