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Patientenschutz: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 120.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenschutz fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 120.000,00 Euro.

Vorliegend wurde unser Mandant im Vorfeld des operativen Eingriffs vom 11.10.2018 nicht ausreichend über Risiken bzw. Erfolgs-/ Misserfolgsquoten der Operation einer Septumdeviation, einer Pansinusitis sowie einer Nasenmuschelhyperplasie aufgeklärt. 

 

Durch die fehlerhaft durchgeführte Operation am 10.11.2018 wurde die Schädelbasis sowie die Hirnhaut erheblich verletzt, was einen Behandlungsfehler darstellt. Bei der Operation wurde in sorgfaltswidriger Weise mit einem Weil und der Stanze das Siebbein bis zur Schädelbasis ausgeräumt. Hierbei wurde der Knochen der Schädelbasis sowie die Dura direkt vor der Keilbeinhöhlenvorwand geschädigt. Auch das Hirngewerbe wurde durch das unvorsichtige Vorgehen erheblich lädiert.

 

Hätte man unseren Mandanten korrekt und schonungslos aufgeklärt, so hätte er sich in einem ernsten Entscheidungskonflikt befunden. Er hätte sich zunächst eine zweite ärztliche Meinung, insbesondere zu den jeweiligen Behandlungsalternativen, eingeholt. 

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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Arztfehler

Als Opfer von Behandlungsfehler, Arzthaftung und ärztlichem Aufklärungsfehler steht dem geschädigten Patienten nicht nur Schmerzensgeld, sowie Schadensersatz wegen aller Folgeschäden zu. Als geschädigter Patient benötigen Sie einen erfahrenen echten Patientenanwalt, der seit vielen Jahren nur auf der Seite der Patienten kämpft.


Geburtsfehler

Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


Personenschaden

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Maß der verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Patienten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Leiden bestimmt.


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