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Patientenschutz: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 40.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenschutz fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 40.000,00 Euro.

Hätte der behandelnde Arzt die Ruptur der Quadrizepssehne bereits in der MRT-Befund Besprechung am 09.06.2015 erkannt, wäre unmittelbar im Anschluss die Rekonstruktion der Sehne erfolgt. 

 

Infolge des langen Zeitablaufs von über vier Monaten, hatte sich der Quadrizepsmuskel stark zurückgebildet und war erschlafft. Zudem hatte sich die Sehne bereits um ca. 4 cm verkürzt. 

 

Aufgrund dieser Umstände hat sich der Heilungsprozess in äußerst hohem Maße verzögert und ist heute noch nicht abgeschlossen. Bei einer frühzeitigen Operation wären diese Schäden nicht eingetreten. Der Heilungsprozess wäre inzwischen abgeschlossen. 

 

Derzeit ist ferner davon auszugehen, dass unserem Mandanten ein dauerhaftes Streckdefizit des linken Kniegelenks als Dauerschaden verbleiben wird. Denn noch heute muss unser Mandant noch immer regelmäßig zur Physiotherapie und Krankengymnastik.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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Arztfehler

Als Opfer von Behandlungsfehler, Arzthaftung und ärztlichem Aufklärungsfehler steht dem geschädigten Patienten nicht nur Schmerzensgeld, sowie Schadensersatz wegen aller Folgeschäden zu. Als geschädigter Patient benötigen Sie einen erfahrenen echten Patientenanwalt, der seit vielen Jahren nur auf der Seite der Patienten kämpft.


Geburtsfehler

Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


Personenschaden

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Maß der verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Patienten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Leiden bestimmt.


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