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Patientenrecht: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 650.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 650.000,00 Euro.

Unser Mandant litt bereits seit längerer Zeit an allergischen Reaktionen im Bereich des Gesichtes. Im Jahr 2009 wurde erstmals von einem behandelnden Arzt ein „Angioödem, auch bekannt als Quinke-Ödem" diagnostiziert. 

 

Auch in der Folgezeit wurde unser Mandant aufgrund auftretender Beschwerden regelmäßig bei den verschiedensten Ärzten vorstellig. Insbesondere litt unser Mandant unter regelmäßig wiederkehrenden Schwellungen, ca. sechs bis acht Mal pro Monat.

 

Am 14.02.2013 begab sich unser Mandant in das Klinikum des Anspruchsgegeners. Grund hierfür war eine nahezu vollständige Anschwellung seines Gesichtes mit Taubheitgefühlen, die trotz Behandlung mit Feinstil und Prednisolon ca. 24 Stunden anhielt. Eine Ursache für das Auftreten der Schwellungen konnten auch die dortigen Ärzte nicht finden.

 

Noch in der Klinik kurz vor Entlassung kam es zu Nachblutungen, sodass unser Mandant reanimationspflichtig wurde. Währenddessen war die behandelnde Ärztin noch im Patientenzimmer, während unser Mandant im Badezimmer kollabierte. Aufgrund der starken Schwellungen im OP-Gebiet konnte unser Mandant das Blut nicht schlucken, sodass dieses in die Luftröhre lief. Kurz darauf verlor unser Mandant das Bewusstsein. Nach Reanimation und Erlangung eines Spontankreislaufes erfolgte eine operative Revision, wobei zunächst keine Blutungsquelle identifiziert werden konnte. 

 

Postoperativ wurde für 24 Stunden eine kontrollierte Hypothermie durchgeführt. Bei Wiedererwärmung zeigten sich zunehmende rechtsbetonte Myokolonien mit Generalisierungstendenz. Die daraufhin veranlasste cCT ergab keinen pathologischen Befund, sodass mit einer antiepileptischen Therapie mit Piracetam begonnen wurde, die am 03.04.2014 um Keppra und am 04.04.2014 um Thiopental erweitert wurde. Am nächsten Tag trat eine erneute orale Blutung auf. 

 

Intraoperativ zeigte sich als Blutungsquelle die Läsion der arteria carotis externa links, die daraufhin ligiert wurde. Daraufhin wurde unser Mandant am 06.04.2014 analgosediert und beatmet zur weiteren Therapie auf die Intensivtherapiestation der Klinik aufgenommen. 

 

Dort zeigte unser Mandant bereits bei Aufnahme ein therapierefraktäres Fieber, welches mittels liegendem Kühlkatheter symptomatisch behandelt worden war. In der Folgezeit verschlechterte sich der Zustand unseres Mandanten drastisch. Schließlich erlitt er einen septischen Schock. 

 

Nachdem das Fieber bei unserem Mandanten zurückging wurde er verlegt. Am 09.05.2014 zeigte sich im Rahmen der ersten HNO-Kontrolle eine ausgeprägte Speichelretention mit unkontrolliertem Übertritt von Speichel in den Oropharynx. Daraufhin erfolgte die Gabe einer speichelhemmenden Medikation bei ausgeprägter Aspirationsneigung und reaktiver Tracheitis. Am 16.05.2014 erfolgte die Anlage einer PEG durch Direktpunktion und Gastropexie. Im weiteren Verlauf musste die antiepileptische Therapie bei anhaltenden Myokolonien orofacial und der rechten Hand angepasst werden.

 

Während des zweiten Aufenthaltes aspirierte unser Mandant Weichkost, woraufhin es zu einer Bolusverlegung mit Asphyxie kam. Nach zwei Minuten CRP und Absaugen des Bolus war unser Mandant wieder wach, ansprechbar und spontan atmend.

 

Im Anschluss an den letzten stationären Aufenthalt wurde unser Mandant in ein Pflegeheim entlassen, da eine häusliche Versorgung zum damaligen Zeitpunkt noch nicht realistisch war. 

 

Bis heute lebt unser Mandant in einem Pflegeheim, er ist ein schwerer Pflegefall geworden.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


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