Patientenanwalt Offenburg.

Fachanwalt. Medizinrecht. Versicherungsrecht. Offenburg.

Patientenrecht, Personenversicherungsrecht und Arzthaftung.

Die  hochspezialisierten Anwälte der Micahael Graf Patientenanwälte sind vor allem in Süddeutschland tätig. Hier beraten und vertreten wir geschädigte Versicherungsnehmer und Patienten eben auch vor dem Landgericht Offenburg. Unser Patientenanwälte und unser Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht Michael Graf setzt auch hier (mit seinen fünfzehn Jahren intensiver Prozesserfahrung) alle Ansprüche unserer Mandanten fachmännisch und erfolgreich durch.

Ihre Experten im Patienten- und Medizinschadensrecht.
Ihre Experten im Patienten- und Medizinschadensrecht.

Fachanwalt für Versicherungsrecht in Offenburg.

Wichtige Unterlagen.

Um Ihren versicherungsrechtlichen Fall in unserer Location in Offenburg prüfen zu können, benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen von Ihnen:

  1. Versicherungsantrag
  2. Gesamtes Vertragswerk (Versicherungspolice und Versicherungsbedingungen) der Unfallversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung
  3. Etwaige Versicherungsnachträge
  4. Bisherige Korrespondenz mit dem Versicherer
  5. Ärztliche Befundberichte und Atteste betreffend Ihre Erkrankung
  6. Angaben zu Ihrem Arbeitsalltag anhand eines typischen Arbeitstages und stundenplanmäßiger Form (bei BU-Versicherung)
  7. Angaben zum Unfallgeschehen und der Gesundheitsentwicklung (Unfallversicherung)
  8. etwaige Unterlagen der Rechtsschutzversicherung

Im Rahmen der Übernahme eines Mandats im Berufsunfähigkeitsversicherungsrecht und auch im Privaten Unfallversicherungsrecht empfiehlt sich die Prüfung aller  genannten Unterlagen. Nur sie versetzen den Fach-/ Rechtsanwalt in die Lage, 

  • einerseits den versicherungsvertraglichen Sachverhalt prüfen und 
  • zugleich die Ansprüche des Mandanten beziffern und 
  • zudem den medizinischen Sachverhalt erfassen zu können, der der (beabsichtigten) Inanspruchnahme des Versicherers zugrunde liegt.

Versicherungsantrag.

Der Versicherungsantrag ist von großer Bedeutung, wenn der Versicherer sich im Rahmen der bisherigen Korrespondenz auf die Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit beruft und eine vertragsbeendigende Anfechtung einen Rücktritt oder Kündigung abgegeben hat bzw. den Vertrag anpassen will. Wurde der Vertrag durch einen Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler vermittelt, wird der Mandant zusätzlich zur Antragssituation befragt werden. Liegt dem Mandanten der Versicherungsantrag nicht mehr vor, so kann er stets nach § 3 Abs. 4 S. 1 VVG beim Versicherer angefordert werden. Die Kosten für die Erteilung der Abschriften hat nach § 3 Abs. 5 VVG der Versicherungsnehmer zu tragen und auf Verlangen vorzuschießen. 

Versicherungsvertrag  / Police.

Die Vorlage der Versicherungspolice einschließlich des Bedingungswerkes (BUZ bzw. AUB) ist zur Bearbeitung des Mandats unerlässlich. So ergeben sich aus der Police insbesondere die geschuldeten Leistungen, die sich in der Regel auf die Gewährung einer monatlichen Rente sowie die Befreiung von der (Gesamt-) Beitragspflicht erstrecken. Den Versicherungsbedingungen sind insbesondere der Zeitpunkt des Leistungsbeginns sowie (im BU-Recht) etwaige Verweisungsrechte des Versicherers zu entnehmen.  Ist dem Mandanten die Police abhandengekommen, ist der Versicherer grds. verpflichtet, eine Ersatzurkunde auszustellen, § 3 Abs. 3 S. 1 VVG.

Anspruchsdurchsetzung durch den Fachanwalt in Offenburg.

Hat der Versicherer im Rahmen der bisherigen Korrespondenz den Leistungsanspruch ganz oder teilweise abgelehnt, so sind dem Ablehnungsschreiben die Gründe für die Leistungsablehnung zu entnehmen. Hat der Versicherer hingegen im Zeitpunkt der Mandatierung noch gar keine Leistungsentscheidung getroffen, stellt sich die Frage, ob die beanspruchten Leistungen schon fällig geworden sind. Anhand der bisherigen Korrespondenz vermag unser Fachanwalt zu prüfen, ob Fälligkeit eingetreten ist, ob also der Versicherer die notwendigen Erhebungen zur Feststellung seiner Leistungspflicht getroffen bzw. die ihm obliegende Leistungsprüfung verzögert hat. Von besonderer Bedeutung sind schließlich auch der Nachweis über die Geltendmachung der Invalidität sowie die ärztliche Invaliditätsfeststellung. Mit Hilfe der Vorlage ärztlicher Befundberichte und Atteste werden unsere Patientenanwälte in die Lage versetzt, das Anspruchsbegehren unserer Mandanten substantiiert darlegen zu können.

Im Versicherungsrecht finden wir für Sie eine gute Lösung.
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Beratungsbüro Offenburg.

Wir beraten Sie gerne vor Ort in unserer externen Beratungslocation:

 

Graf Johannes Patientenanwälte

Schutterwälderstraße 4

77656 Offenburg

+49(0)761-897-88610

 

Wir beraten und vertreten auch in Offenburg unsere Mandanten (Beratungslocation)
Wir beraten und vertreten auch in Offenburg unsere Mandanten (Beratungslocation)

Bei uns ist die anwaltliche Erstberatung natürlich unverbindlich, wir freuen uns auf Sie!


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Arztfehler

Als Opfer von Behandlungsfehler, Arzthaftung und ärztlichem Aufklärungsfehler steht dem geschädigten Patienten nicht nur Schmerzensgeld, sowie Schadensersatz wegen aller Folgeschäden zu. Als geschädigter Patient benötigen Sie einen erfahrenen echten Patientenanwalt, der seit vielen Jahren nur auf der Seite der Patienten kämpft.


Geburtsfehler

Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


Personenschaden

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Maß der verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Patienten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Leiden bestimmt.


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