Im Patientenrecht sind wir sehr spezialisiert tätig, d.h. wir haben uns darin auf das Arzthaftungsrecht in ausgewählten Medizinbereichen fokussiert. Wir übernehmen Rechtsfälle wegen zivilrechtlichen Ansprüchen mit Medizinschäden aus folgenden Bereichen:
--> Geburtsschäden
--> Schwere Dauerschäden