Unsere Mandantin war zum Zeitpunkt der fehlerhaften Behandlungen bereits 91 Jahre alt. An einem Tag im Frühjahr 2019 erlitt sie Symptome eines Schlaganfalles. Neben Verwirrtheit, Orientierungslosigkeit, Sprachstörungen, Kopfschmerzen, Unruhezuständen, Hilflosigkeit und Lähmungserscheinungen trat auch eine Wesensveränderung auf. Die Tochter unserer Mandantin alarmierte den Notarzt. Ihr kamen die Symptome bekannt vor. Denn einige Jahre zuvor hatte unsere Mandantin bereits einen Kleinhirninfarkt erlitten, der aufgrund der schnellen Behandlung ohne bleibende Schäden überwunden wurde. Auf die parallelen Symptome wies die Tochter unserer Mandantin den Notarzt deutlich hin.
"Fieberhafter Infekt" statt Schlaganfall. Ärzte beginnen eine nicht indizierte Therapie.
Der Notarzt stellte bei unserer Mandantin leichtes Fieber fest. Er diagnostizierte einen „fieberhaften Infekt“ - wie sich später zeigte, war diese Diagnose fehlerhaft. Er entschied, unsere Mandantin in das städtische Universitätsklinikum zu verbringen.
Die Tochter unserer Mandantin bat den Notarzt eindringlich, ihre Mutter im Klinikum schnell einem Neurologen vorzustellen, um einen Schlaganfall sicher auszuschließen. Der Notarzt wies die Bitte zurück. „Lassen sie uns bitte unsere Arbeit machen“ entgegnete er und hielt an seiner Diagnose fest. Einen gängigen Test zur Überprüfung der wichtigsten Schlaganfall-Symptome (sogenannter FAST-Test) führte der Arzt nicht durch.
Am Abend desselben Tages traf unsere Mandantin sodann im Klinikum ein. Eine neurologische Mitbeurteilung erfolgte jedoch erst viele Stunden später, am nächsten Tag. Und dass, obwohl schon bei der Aufnahme die Wesensveränderung und der Verwirrtheitszustand unserer Mandantin von den Ärzten registriert und im Arztbericht festgehalten wurden. Außerdem hatte die Tochter unserer Mandantin die Behandler ebenso über die Krankheitsgeschichte ihrer Mutter in Kenntnis gesetzt, wie sie es beim Notarzt getan hatte.
Der Behandler teilte der Tochter unserer Mandantin mit, ein Schlaganfall könne sicher ausgeschlossen werden. Da er leicht entzündetes Rückenmarkwasser gefunden habe, gehe er eher von einer Enzephalitis aus (Entzündung des Gehirns, meistens durch Viren verursacht). Diesen Befund wolle er nun umfassend abklären, so der Behandler.
Unsere Mandantin bekam eine Therapie mittels Aciclovir, Ceftriaxon und Ampicillin. Da eine Enzephalitis bei unserer Mandantin tatsächlich aber nie bestand, lief diese Therapie gänzlich ins Leere.
MRT und CT erfolgen viel zu spät.
Der Schwiegersohn unserer Mandantin suchte nochmals das Gespräch mit den Behandlern, nachdem sich der Zustand seiner Schwiegermutter weiter verschlechtert hatte. Neben einer beginnenden Aphasie war inzwischen auch eine Gefühllosigkeit der gesamten rechten Körperhälfte eingetreten. Abermals erzählte er den Behandlern von dem vor vier Jahren aufgetretenen Kleinhirninfarkt und den parallelen Symptomen, die dieser mit sich gebracht hatte. Leider folgte keine adäquate Reaktion der behandelnden Ärzte. Sie erklärten lediglich, dass gewisse Untersuchungen noch folgen würden.
Als unsere Mandantin kurz alleine im Klinikum verblieb - jemand musste ihr Wechselklamotten holen - stürzte sie aus dem Bett. Auf dem Boden liegend und vor Schmerzen stöhnend wurde sie von einer Praktikantin aufgefunden, die versuchte zu helfen. Unsere Mandantin zog sich bei ihrem Sturz einen Oberarmbruch zu. Außerdem erlitt sie starke Prellungen am Kopf und im Gesicht, sowie eine große Platzwunde an der Unterlippe, die genäht werden musste. Die Behandler stellten erst jetzt fest, dass unsere Mandantin Lähmungserscheinungen am Bein zeigte, und deshalb massiv sturzgefährdet war. Bereits am Morgen dieses Tages war unsere Mandantin aus dem Bett gefallen. Der erste Sturz hatte das Klinikumspersonal nicht dazu veranlasst, entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen.
Erst nach mehr als 20 Stunden Klinikumsaufenthalt führten die Ärzte eine CT-Diagnostik des Schädels unserer Mandantin durch. Dabei konnten sie keine Hinweise auf einen Schlaganfall feststellen. Tatsächlich aber litt unsere Mandantin zu diesem Zeitpunkt bereits an einem schweren ischämischen Schlaganfall.
Am Folgetag erfolgte dann endlich eine MRT-Dignostik des Schädels. Ausweislich des Arztberichtes ergab die Untersuchung die Diagnose „multiple embolische Infarkte insbesondere im linken posterioren Stromgebiet sowie im linken Grenzstromgebiet, im linken Thalamus sowie vereinzelt im anterioren Stromgebiet.“ Auch diagnostizierten die Behandler „höhergradige Gefäßstenosen“ (Verengungen der Arterie) und „einzelne Mikroblutungen“.
Im Arztbericht ist vermerkt, dass die Ursache der am Tag der Einlieferung unserer Mandantin aufgetretenen Symptome die nachgewiesenen Hirninfarkte sind. Damit bestätigten die Behandler selbst, dass der Schlaganfall bereits mehr als einen Tag bestand. Eine entsprechende Behandlung erfolgte jedoch erst jetzt, am zweiten Tag des Klinikumsaufenthalts unserer Mandantin. Dabei ist allgemein bekannt, dass bei Vorliegen eines Schlaganfalles jede Minute zählt.
Schwere neurologische Schäden.
Im Anschluss an die stationäre Behandlung im Universitätsklinikum absolvierte unsere Mandantin eine neurologische Frührehabilitation. Dennoch leidet unsere Mandantin bis heute unter den Folgen der zu späten Behandlung ihres Schlaganfalles. Unsere Mandantin ist massiv neurologisch-psychiatrisch geschädigt. Sie hat ihr Gedächtnis gänzlich verloren. Auch leidet unsere Mandantin regelmäßig unter Kopfschmerzen, Wahnvorstellungen, Angst- und Panikanfällen und Orientierungsstörungen.
Aufgrund ihres schlechten gesundheitlichen Zustandes ordnete das Amtsgericht einen Betreuer für unsere Mandantin an.
Unserer Mandantin ist nun die Pflegestufe 5 zuerkannt. Vor der fehlerhaften Behandlung des Schlaganfalles konnte unsere Mandantin selbständig in ihrer eigenen Wohnung leben. Sie war in der Lage sich alleine zu versorgen. Heute ist das nicht mehr möglich. Unsere Mandantin muss rund um die Uhr betreut und gepflegt werden. Dabei ist sie auf die Hilfe mindestens einer Person dauerhaft angewiesen.
Grobe Behandlungsfehler - Wir fordern Schmerzensgeld.
Wir werfen den Ärzten und dem Klinikpersonal eine Reihe an Behandlungsfehlern vor.
Sowohl der Notarzt, als auch die Behandler im Universitätsklinikum verkannten den bestehenden schweren Schlaganfall zunächst. Dem Facharztstandard nach hätte der FAST-Test zur frühzeitigen Erkennung eines Schlaganfalles bereits vom Notarzt durchgeführt werden müssen. Dass dies nicht erfolgte, ist schlechterdings unverständlich. Selbst für einen medizinischen Laien lag der Verdacht nahe, dass es sich bei unserer Mandantin um einen Schlaganfall handelte.
Im Universitätsklinikum hätte unmittelbar eine umfassende Befunderhebung erfolgen müssen. Bei den eindeutigen Symptomen hätten Untersuchungen wie eine MRT-Diagnostik und ein CT des Schädels direkt nach der Aufnahme unserer Mandantin stattfinden müssen. Dass diese Untersuchungen erst Stunden bzw. Tage später erfolgten, ist medizinisch in keinster Weise nachzuvollziehen und damit behandlungsfehlerhaft.
Des Weiteren war die von den Ärzten zunächst veranlasste Therapie mittels Aciclovir, Ceftriaxon und Ampicillin zu keinem Zeitpunkt indiziert und damit überflüssig.
Eine rechtzeitige Behandlung hätte Schlimmeres verhindern können.
Die Fehler, die den Ärzten hier unterlaufen sind, sind jeweils für sich betrachtet so eklatant, dass es sich um grobe Behandlungsfehler handelt. Unserer Mandantin kommt insofern die Beweislastumkehr zugute.
Für unsere Mandantin fordern wir ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 150.000 Euro. Außerdem verlangen wir den bisher entstandenen und den künftigen Pflegeschaden ersetzt.
Für weitere Fragen zum Thema stehen Ihnen unsere Patientenanwälte sehr gerne mit Rat zur Seite. Es grüßt Sie herzlich...
… Ihr Michael Graf, Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht