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Schwere Behandlungsfehler verursachen eitrige Peritonitis. Eine Notoperation erfolgt behandlungsfehlerhaft erstmal nicht. Wir fordern Schmerzensgeld.

Ihr Fachanwalt im Medizinrecht!
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Unsere Mandantin litt unter Endometriumhyperplasie, einer Verdickung der Gebärmutterschleimhaut. Parallel traten Dauerblutungen auf. Um sich behandeln zu lassen, begab sich unsere Mandantin in das beklagte Klinikum. Die behandelnden Ärzte führten im Rahmen eines operativen Eingriffes eine „diagnostische Hysteroskopie (Gebärmutterspiegelung) und fraktionierte Abrasion (Abschabung)“ durch. 

 

Im Vorfeld des Eingriffs erfolgte keine ausreichende Aufklärung. Die Behandler informierten unsere Mandantin weder über das Risiko einer Uterusperforation nach einer Abschabung, noch über die Möglichkeit einer sekundären Sterilität (Unfruchtbarkeit einer Frau, die bereits ein Kind bekommen hat). Außerdem klärten die Behandler unsere Mandantin nicht darüber auf, dass sie sich bei postoperativen Schmerzen, auch wenn diese nur schwach seien sollten, umgehend wieder vorstellen soll. 

 

Unmittelbar, nachdem unsere Mandantin aus der Narkose erwacht war, wurde ihr mitgeteilt, dass der Eingriff gut verlaufen sei. Die Behandler entließen unsere Mandantin nach Hause, ohne zuvor die Vitalwerte zu überprüfen oder eine Nachuntersuchung durchzuführen. 

 

Bereits am auf die Operation folgenden Tag klagte unsere Mandantin über Unwohlsein und Schmerzen. Da sie über die Notwendigkeit eines erneuten Arztbesuches in einem solchen Fall nicht aufgeklärt worden war, ordnete sie die Schmerzen als normale Folge der Operation ein und unternahm erstmal nichts. In der Nacht verstärkten sich die Schmerzen jedoch enorm. Als Übelkeit und Erbrechen hinzutraten informierte der Ehemann unserer Mandantin den Notarzt. Dieser veranlasste umgehend die Einweisung in das beklagte Klinikum. 

Befunderhebungsfehler und verzögerte Therapie.

Trotz des kritischen Gesundheitszustandes unserer Mandantin erfolgte im Klinikum lediglich eine Röntgenuntersuchung des Abdomens und eine leichte Schmerzmedikation. Der zuständige Bereitschaftsarzt sah sich die Röntgenbilder nicht einmal an, bevor er seinen Dienst beendete und nach Hause ging. Erst am nächsten Tag, als sich unsere Mandantin vor Schmerzen nicht einmal mehr selbst mobilisieren konnte, fand die längst überfällige gründliche Untersuchung statt. Im Rahmen einer Ultraschallkontrolle zeigte sich ein Schatten auf der Gebärmutter. Zugleich lagen zu diesem Zeitpunkt bereits Laborwerte vor, die stark erhöhte Entzündungsparameter aufwiesen. Der Verdacht einer eitrigen Peritonitis (Eileiterentzündung) lag insofern sehr nahe. Dennoch unterblieb eine Behandlung mit Antibiotikum oder eine Notoperation

 

Obwohl unsere Mandantin den Behandler ausdrücklich darauf hinwies, dass sie eindeutig Eiter riechen könne, ging dieser der Sache nicht weiter nach. Zwar wurde sodann die Indikation einer erneuten Operation gestellt, die Behandler übersahen jedoch die Dringlichkeit dieser Operation und ließen unsere Mandantin erstmal mit nur leichten Schmerzmitteln auf dem Stationszimmer liegen. 

 

Erst, als sich der Zustand unserer Mandantin nochmals um einiges verschlechterte, verbrachte man sie auf die Intensivstation. Im Arztbericht heißt es, der Zustand unserer Mandantin „erfüllte die Kriterien einer Sepsis“. Erst jetzt verabreichte man unserer Mandantin eine richtige Schmerzmedikation, Sauerstoff und Antibiotika. Die Notoperation erfolgte dennoch erst Stunden später. 

 

Im Anschluss an die Operation klärte der zuständige Oberarzt unsere Mandantin über den Verlauf der Operation auf. Der Bauchraum, die Eierstöcke, der Eileiter, die Gebärmutter und sogar ein Teil des Darms seien mit Eiter verklebt gewesen, berichtete der Oberarzt. Unsere Mandantin erkundigte sich sodann schockiert, ob sie denn jetzt noch Kinder bekommen könne. Der Oberarzt antwortete lapidar „ich denke mal schon“. Leider stellte sich diese Aussage als Fehlinformation heraus. Denn nachdem sich unsere Mandantin von den Strapazen der Operationen erholt hatte, versuchte sie über drei Jahre lang schwanger zu werden- ohne Erfolg. Erst mit Hilfe einer künstlichen Befruchtung gelang es, eine Schwangerschaft herbeizuführen. 

Fehlerhafte Aufklärung.

Wir werfen den Behandlern eine Reihe an Fehlern vor. Durch die fehlerhaft durchgeführte Abschabung kam es zu einer Verletzung der Gebärmutterwand und in der Folge zur Entwicklung einer eitrigen Entzündung. Aufgrund der mangelhaften Aufklärung unserer Mandantin ordnete diese die postoperativen Schmerzen zunächst falsch ein. So konnte die Entzündung ihren Lauf nehmen. Hätte man unsere Mandantin darüber informiert, dass sie sich auch bei leichten Schmerzen unmittelbar wieder vorstellen soll, so wäre sie diesem Hinweis gefolgt und es hätte eine frühere Behandlung stattfinden können. Außerdem hätte eine ordnungsgemäße Nachkontrolle einen schlimmen Verlauf verhindern können. Das eine solche nicht erfolgte, stellt einen Befunderhebungsfehler dar.

 

Als unsere Mandantin dann zum wiederholten Mal in Behandlung in dem besagten Klinikum war, unterliefen den Ärzten weitere Fehler. Der Bereitschaftsarzt unterließ eine umfassende Untersuchung zunächst, obgleich unsere Mandantin sämtliche Symptome aufwies, die auf eine schwere Bauchentzündung hinweisen. Auch insofern liegt ein Befunderhebungsfehler vor. Als die umfassende Untersuchung Stunden später nachgeholt wurde, erfolgte zunächst nur eine unzureichende Versorgung unserer Mandantin mit Schmerzmitteln. Außerdem verkannten die Behandler die Notwendigkeit einer Antibiotikatherapie trotz eindeutiger Hinweise auf das Bestehen einer eitrigen Peritonitis. Durch die Verzögerungen der medikamentösen Therapie und der zu spät erfolgten Notoperation war unsere Mandantin Stunden lang schwersten Schmerzen ausgesetzt. Insgesamt erfolgte die präoperative Behandlung unserer Mandantin völlig unzureichend. Bei einer ordnungsgemäßen, rechtzeitigen Behandlung hätte die drastische Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes unserer Mandantin verhindert werden können. 

Wir fordern Schmerzensgeld.

Einer Gesamtwürdigung des medizinischen Behandlungsmanagements in diesem Fall nach besteht ein grober Behandlungsfehler. Unserer Mandantin kommt insofern die Beweislastumkehr zugute. 

 

Bis heute leidet unsere Mandantin unter regelmäßig auftretenden Schmerzen im Unterleib. Eine Schwangerschaft auf normalen Wege ist auch für die Zukunft ausgeschlossen. Dies stellt eine erhebliche psychische Belastung für unsere Mandantin dar. Es besteht ein Dauerschaden mit Verschlechterungstendenz

 

Für unsere Mandantin fordern wir ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 90.000 Euro. Zudem verlangen wir den entstandenen und in der Zukunft noch entstehenden Haushaltsführungsschaden ersetzt. Auch begehren wir die Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten für alle weiteren in Folge der Behandlungsfehler noch entstehenden Schadenspositionen


Für weitere Fragen zum Thema stehen Ihnen unsere Patientenanwälte sehr gerne mit Rat zur Seite. Es grüßt Sie herzlich...

… Ihr Michael Graf, Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht

 

 

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