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Unerkannte Sepsis - Wir beantragen ein MDK-Gutachten.

Wir machen uns stark für Patientenrechte!
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Unsere Mandantin hatte eine komplexe Sprunggelenksfraktur erlitten. Im Zuge der Behandlung der bestehenden Osteoporose hatte sie von ihrem Orthopäden eine Spritze mit dem Präparat „Prolia“ erhalten. 

 

Im Anschluss (knapp 5 Tage später) traten abdominelle und lumbale Schmerzen auf, die sich kontinuierlich steigerten, weshalb sich unsere Mandantin in der Notaufnahme des Anspruchgegners vorstellte. Durch die Schmerzen war es ihr zu diesem Zeitpunkt bereits nicht möglich, ohne Krücken zu Gehen. Dem Behandler im Klinikum berichtete unsere Mandantin über ihre Bauch- und Rückenschmerzen und über die vor kurzer Zeit erhaltene SpritzeProlia". Trotz der umfassenden Schilderungen hatte unsere Mandantin das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden. Der Behandler nahm lediglich die Rückenschmerzen auf und entließ die Patientin mit der DiagnoseISG Syndrom“ unter der Gabe von Ibuprofen 800 mg und Pantoprazol 20 mg nach Hause. Er empfahl eine orthopädische Abklärung. Eine Blutuntersuchung oder eine stationäre Aufnahme erfolgte nicht. Auf die vorangegangene Gabe von „Prolia“ und den möglichen Zusammenhang zu den Symptomen ging der Behandler nicht ein

Befunderhebungsfehler.

Da die Schmerzen in den Folgetagen weiter zunahmen, erfolgte wenige Tage später die notfallmäßige Einweisung per Rettungswagen in ein Kreiskrankenhaus durch den Hausarzt der Mandantin. Dort angekommen musste unsere Mandantin, obwohl sie ein medizinischer Notfall war, zunächst stundenlang auf dem Gang warten, während einige Mitarbeiter des Klinikums eine Feier mit Häppchen und Sekt abhielten. Auch, als die stationäre Aufnahme schließlich erfolgt war, wurde den Beschwerden unserer Mandantin kaum abgeholfen. Trotz Novalgin und Targin traten weiter abdominelle Schmerzen auf. Außer einer Sonographie des Abdomens und einer Röntgen-Untersuchung des Beckens, welche keine Auffälligkeiten zeigten, unterließen es die Ärzte zunächst, weitere Befunde zur Abklärung der Symptome zu erheben. Und dies, obwohl der CRP-Wert und auch die Leberwerte erhöht waren und eine Urinprobe eine erhöhte Zahl an Leukozyten und Erythrozten zeigte. Zwei Tage nach der stationären Aufnahme unserer Mandantin fand eine CT-Untersuchung des Abdomens und ein MRT der Wirbelsäule von BWK 11 bis SWK 1 statt. So wurden Nierensteine und vertebragene Ursachen ausgeschlossen. Insbesondere zeigten sich laut Arztbericht hier noch keine Hinweise auf Abszesse

 

Erst ganze 9 Tage nach der stationären Aufnahme, als sich im folgenden Verlauf die Temperatur der Patientin auf 39,3 Grad Celsius erhöhte, sich erneut ein erhöhter CRP Wert von 30,76 md/dl und erhöhte Leukozyten zeigten und eine Blutkontrolle den Hinweis auf grampositive Kokken ergab, begannen die Behandler mit einer Antibiose mit Unacid und verlegten unsere Mandantin zur weiteren Fokussuche auf die Intensivstation. Dort stellten die Ärzte schließlich die Diagnose einer Staph. Sepsis und einer Abszesshöhle prävertebral LWK5/SWK 1, die sich im linken musculus iliopsoas fortsetzte, eines epiduralen Abszesses und einer Abszesierung der Thorax-Wand. Es bestand der dringende Verdacht auf einen epiduralen Abzess zwischen SWK 2 und LWK 4. Die Behandler stellten die Antibiose auf Flucloxacillin um. 

 

Erst jetzt (9 Tage nach Aufnahme!!!) veranlassten die Behandler eine Verlegung ins nahegelegene Universitätsklinikum in die Infektologie. Der CRP Wert war inzwischen auf 187 mg/l gestiegen. 

 

Im Verlauf ihres Aufenthaltes im Kreiskrankenhaus fühlte sich unsere Mandantin nicht ernst genommen und nicht gut betreut. Über Tage hinweg sah sie kaum einen Arzt. Deshalb hatte sie mehrfach die Verlegung in ein Universitätsklinikum erbeten. Dies wurde von der zuständigen Stationsärztin mit Hinweis auf die Transportkosten vehement abgelehnt.

 

Im Universitätsklinikum fand schließlich eine Empyem-Evakuation über eine Teilhemilaminektomie LW5 rechts in mikrochirurgischer Technik über einen minimalinvasiven Zugang statt. Post-operativ verbesserte sich das Fieber und die Entzündungsmarker gingen zurück. Wenige Tage später verlegte man unsere Mandantin in eine dritte Klinik, Abteilung für innere Medizin

Echter Dauerschaden.

Der Fokus der Bakteriämie war immer noch unklar. Die Behandler setzten die antibiotische Therapie fort und mobilisierten die Patientin weiter. Da weiterhin Schmerzen im Abdomen vorlagen, erfolgte ein weiteres CT des Abdomens. Hier zeigten sich fortbestehende Abszesse und eine kleine Flüssigkeitszone an der Niere. Deshalb stellten die Behandler unsere Mandantin erneut in der Notaufnahme des Universitätsklinikums vor. Aufgrund „fehlender Befundverschlechterung“ sahen die dortigen Behandler jedoch keine Indikation für einen chirurgischen Eingriff und schickten die Patientin umgehend zurück ins Klinikum. 

 

Sodann zeigte sich bei relativ steifer Tachykardie eine mittelgradig eingeschränkte linksventrikuläre Pumpfunktion, sowie eine neu gesehene Mitralklappeninsufizienz und im Rahmen einer Schluckechokardiographie fiel eine florierende Struktur an der Aortenklappe, verdächtig auf eine Vegetation, auf. Zur Abklärung einer möglichen endokardialen Beteiligung und zur weiteren Fokussuche verlegte man unsere Mandantin erneut ins Universitätsklinikum auf die Infektologie. Dort konnten die Auffälligkeiten am Herz, die im dritten Klinikum bemerkt wurden, nicht bestätigt werden. Eine erneute Bildgebung der Wirbelsäule zeigte jedoch eine deutlich prozedierte Spondylodiszites bei LWK4/ LWK5/ SWK 1 mit konstant bis prozedierten Abszess-Anteilen. Nachdem eine Operation zuvor aufgrund „fehlender Befundverschlechterung“ abgelehnt worden war, wurde nun doch die Indikation zur Operation gestellt und die Patientin wurde zur weiteren Behandlung auf die Unfallchirurgie des Klinikums verlegt. Dort erfolgte die dorsale Instrumentierung von L4 auf S1 in minimalinvasiver Technik. Post-operativ sanken die Entzündungsmarker weiter. Unsere Mandantin wurde schließlich zur ambulanten Nachbehandlung bei ihrem Hausarzt entlassen. 

 

Nach den langwierigen Behandlungen folgte ein Reha-Aufenthalt. Auch im Anschluss an die Rehabilitation waren die CRP-Werte schwankend. Bis heute leidet unsere Mandantin an einem residuellen senso-motorischen L5 Syndrom, sowie an Taubheitsgefühlen und einem immer wiederkehrenden kalten Kribbeln im Oberschenkel, welches von der LWS ausstrahlt. Insgesamt war der schwere und verzögerte Krankheitsverlauf eine große Belastung für unsere Mandantin, unter der sie auch in psychischer Hinsicht bis heute enorm leidet. Immer wieder kommen starke Ängste vor einer erneuten Sepsis auf. Es ist von einem langwierigen Verlauf auszugehen. 2018 wurde die dorsale Stabilisierung entfernt.

Außergerichtliche Regulierung.

Unser Ziel ist es nun, für unsere Mandantin eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Aktuell haben wir ein MDK-Gutachten beantragt. Da wir eine schnelle und kostengünstige Lösung anstreben, treten wir sodann mit den Anspruchsgegnern in außergerichtliche Regulierungsverhandlungen. So wollen wir die hohen Kosten und die lange Dauer eines Gerichtsprozesses vermeiden. 


Für weitere Fragen zum Thema stehen Ihnen unsere Patientenanwälte sehr gerne mit Rat zur Seite. Es grüßt Sie herzlich...

… Ihr Michael Graf, Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht

 

 

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