· 

Patientenrecht: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 95.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 95.000,00 Euro.

Wäre der Befund der Radiologen vom 04.08.2018, der bereits von einem bei der Mandantin vorliegenden Wirbelgleiten nach Meyerding Grad 1“ sprach, ernst genommen oder beachtet worden und wären folglich entsprechende Untersuchungen der Lendenwirbel durchgeführt worden, so wäre das Wirbelgleiten erkannt worden und hätte bereits in der Operation vom 18.09.2018 behandelt werden können.

 

Wäre ferner im Rahmen der Operation vom 18.09.2018 die Flavektomie und Dekompression umfassend, mithin tief genug durchgeführt worden, so hätte die Mandantin nicht bereits wenige Tage später erneut unter einer Spinalkanalstenose gelitten.

 

Bei Beachtung der medizinischen Standards wäre damit bereits am 18.09.2018 eine Versteifung der gleitenden Wirbel indiziert gewesen. Dies hätte der Mandantin eine lange Leidenszeit erspart. Zudem hätte die Mandantin dann nicht schmerzbedingt eine körperliche Schonhaltung eingenommen, die dazu führte, dass ihr Körper heute derart geschädigt ist, dass sie nahezu keine körperlich belastenden Tätigkeiten mehr ausführen kann. Der operative Revisionseingriff am 26.09.2018 wäre bei einer sorgsamen und gründlichen Dekompression am 18.09.2018 ver- mieden worden. Auch der Eingriff am 21.01.2020 wäre bei einer unmittelbar durchgeführten Wirbelversteifung im Rahmen des Eingriffs vom 18.09.2018 vermieden worden.

 

Bei einem dem Facharztstandard entsprechenden Vorgehen, wäre es bei der Mandantin nicht zu einer monatelange Kompression der Nerven gekommen (mithin nicht zu einer bis heute bestehenden Nervenschädigung), die ursächlich für ihre persistierenden neurologischen Schmerzen ist.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

Graf Johannes Patientenanwälte Karlsruhe


Medizinrecht


Profis



Medizinkanzlei

Beraterinnen für Versicherungsrecht und Medizinrecht in Karlsruhe
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Patientenanwalt

Medizinrecht und Versicherungsrecht.
Medizinrecht und Versicherungsrecht.


Kontakt

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Anwalt Medizinrecht Karlsruhe

Bewertungen



Arztfehler

Als Opfer von Behandlungsfehler, Arzthaftung und ärztlichem Aufklärungsfehler steht dem geschädigten Patienten nicht nur Schmerzensgeld, sowie Schadensersatz wegen aller Folgeschäden zu. Als geschädigter Patient benötigen Sie einen erfahrenen echten Patientenanwalt, der seit vielen Jahren nur auf der Seite der Patienten kämpft.


Geburtsfehler

Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


Personenschaden

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Maß der verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Patienten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Leiden bestimmt.


Karlsruhe

Rechtsanwalt für Medizinrecht in Karlsruhe
Patientenschutz mit Profis.

Ludwig-Erhard-Allee 10, 76131 Karlsruhe

✆ +49(0)721-509-98809

✉︎ +49(0)761-897-88619


Offenburg

Beratungslocation von Rechtsanwalt Michael Graf in Offenburg.
Versicherungsrecht mit Spezialisten.

Schutterwälderstraße 4, 77656 Offenburg

✆ +49(0)761-897-88610 

✉︎ +49(0)761-897-88619


Freiburg

Sitz der Kanzlei Michael Graf in Freiburg im Breisgau
Medizinrecht mit Experten.

Friedrichstraße 50, 79098 Freiburg

✆ +49(0)761-897-88610 

✉︎ +49(0)761-897-88619


Onlinefragebogen

Schildern Sie uns Ihren Fall.
Schildern Sie uns Ihren Fall.


Ihre Patientenanwälte für Karlsruhe bei Arzthaftung und Streit mit der Versicherung
Wir beraten Sie gerne.

RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe
Graf Johannes Patientenanwälte.



Michael Graf Patientenanwälte - Ihre Experten für Arzthaftung und Personenversicherungsrecht
RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe
Michael Graf Patientenanwälte - Ihre Experten für Arzthaftung und Personenversicherungsrecht
RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe