Graf Johannes Patientenanwälte Karlsruhe - Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht

Versicherungsrecht.

Graf Johannes Patientenanwälte Karlsruhe.


Begriff des Versicherungsrechts

Das Versicherungsrecht ist ein eigenes Rechtsgebiet, welches die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer regelt. Im Rahmen der in Deutschland geltenden Versicherungspflicht ist zu unterscheiden zwischen dem privaten Versicherungsrecht und dem Sozialversicherungsrecht. Bei ersterem schließt der Versicherungsnehmer einen zivilrechtlichen Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen, während das Versicherungsverhältnis im Sozialversicherungsrecht aufgrund einer gesetzlichen Regelung entsteht. Dazu gehören beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung. Derartige Sozialversicherungen unterliegen dem Sozialrecht, weshalb das Versicherungsrecht hauptsächlich die Rechtsbeziehungen im Fall von privaten Versicherungen regelt. So ist auch von unserem anwaltlichen Leistungsspektrum lediglich das private Versicherungsrecht umfasst.

 

Das private Versicherungsrecht regelt die Beziehungen zwischen Privaten und dem Versicherungsunternehmen. Dabei kann zwischen zahllosen verschiedenen Versicherungen, wie

 

der privaten Krankenversicherung,
der Unfallversicherung,
der Rechtsschutzversicherung,
der Berufsunfähigkeitsversicherung oder
der privaten Rentenversicherung usw. unterschieden werden.

 

Derartige private Versicherungen werden mittels eines schuldrechtlichen Vertrages zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen geschlossen. Dabei verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zur Zahlung eines monatlichen Beitrages, während der Versicherer diesem im Falle der Realisierung des versicherten Risikos in Form von einer finanziellen Leistung Schutz gewährt. Aus diesem Vertragsverhältnis entstehende Rechtsstreitigkeiten unterliegen dem Versicherungsrecht. Dabei kann es sich sowohl um Streitigkeiten über das Bestehen des Versicherungsverhältnisses als solches, als auch über die Zahlungspflicht des Versicherungsunternehmens oder die Höhe der auszuzahlenden Versicherungssumme handeln. Derartige Streitigkeiten bedürfen für eine optimale Durchsetzung der bestehenden Rechte besonderer Kenntnisse des Versicherungsvertragsrechtes (VVG) und der dem Versicherungsvertrag zugrund liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen das Versicherungsunternehmen ist daher die Hinzuziehung eines entsprechenden Fachanwaltes anzuraten.

Fachanwalt Versicherungsrecht in Karlsruhe

Der Titel „Fachanwalt“ wird von den regionalen Rechtsanwaltskammern nach sorgfältiger Prüfung verliehen. Für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung im Versicherungsrecht muss der Anwalt sowohl besondere theoretische Kenntnisse als auch praktische Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet nachweisen. Das gelingt ihm nur dann, wenn seine Kenntnisse und Erfahrungen erheblich das Maß dessen überschreiten, was man sich durch das Studium der Rechtswissenschaften grundsätzlich aneignet. Dafür ist die

 

Teilnahme an Lehrgängen,
schriftliche Leistungskontrollen und
der Nachweis der Bearbeitung einer sehr hohen Zahl versicherungsrechtlicher Fälle

 

erforderlich. Zudem ist eine mindestens mehrjährige anwaltliche Tätigkeit Grundvoraussetzung für die Verleihung des Fachanwaltstitels. Wurde der Fachanwaltstitel erlangt, muss der Anwalt jährlich auf dem Gebiet seiner Spezialisierung publizieren oder an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Dadurch wird sichergestellt, dass ein Anwalt, der den Fachanwaltstitel „Facharzt Versicherungsrecht“ trägt, nicht nur über besondere Kenntnisse in diesem Bereich verfügt, sondern diese auch ständig weiterentwickelt und den aktuellen Entwicklungen anpasst.

Professionelle Anspruchsdurchsetzung
Professionelle Anspruchsdurchsetzung

Spezialisierung unserer Kanzlei

Unsere Kanzlei in Karlsruhe hat sich im Rahmen des Versicherungsrechts auf das Personenversicherungsrecht der Versicherungsnehmer spezialisiert. Eine solche Spezialisierung ermöglicht es – durch unser juristisches Spezialwissen sowie unsere umfangreiche Erfahrung – in diesem Rechtsbereich die Ansprüche unserer Mandanten bestmöglich durchzusetzen. Zudem steht das Personenversicherungsrecht in engem Zusammenhang zum Medizinschadensrecht, so dass entsprechende Sachverhalte in unserer Kanzlei sowohl aus medizinrechtlicher als auch aus versicherungsrechtlicher Sicht umfassend behandelt werden können.

Versicherungsnehmerrecht

Unsere Patientenanwälte sind auf das Versicherungsnehmerrecht spezialisiert, was bedeutet, dass wir ausschließlich die Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegen die Versicherung vertreten. Nur durch die ausschließliche Vertretung der Versicherungsnehmerseite kann das nötige Vertrauensverhältnis zwischen dem Anwalt und dem Mandanten gewährleistet werden. Interessenkollisionen, die bei der Vertretung von beiden Seiten zwangsläufig entstehen, werden außerdem so vermieden.

Personenversicherungsrecht

Bei einer Personenversicherung sichert sich der Versicherungsnehmer für bestimmte möglicherweise eintretende Ereignisse ab. Dabei kann er nur sich selbst, oder aber daneben auch andere Personen (beispielsweise die Familie) versichern. Typische Ereignisse vor denen sich der Versicherungsnehmer so schützt sind

 

Unfälle (Unfallversicherung),
Berufsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsversicherung),
Krankheit (private Krankenversicherung) oder
ein plötzlicher Todesfall (Lebensversicherung).

 

Derartige Versicherungen nennt man Personenversicherungen, da ihre Leistung dem Versicherungsnehmer im Fall des Eintritts des versicherten Ereignisses zugute kommt. Mit dem Eintritt des Versicherungsfalles, also beispielsweise der Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers, wird die Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens ausgelöst. Der Versicherungsnehmer muss den Versicherungsfall seiner Versicherung form- und fristgerecht melden und hat dann einen Anspruch auf die Leistung. Trotz des Vorliegen eines solchen Versicherungsfalles kommt es vor, dass die Versicherung auf den gemeldeten Schadenseintritt nicht reagiert, oder aber von dem Versicherungsvertrag zurücktritt oder diesen anficht. Auch die Verweigerung der Zahlung, eine bloße Teilleistung oder eine bewusste Hinauszögerung der Leistungspflicht durch die Versicherung sind möglich. In derartigen Fällen verhelfen wir unseren Mandanten durch unser rechtliches Fachwissen und unsere Erfahrung in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten zur bestmöglichen Durchsetzung Ihrer Rechte.


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Als Opfer von Behandlungsfehler, Arzthaftung und ärztlichem Aufklärungsfehler steht dem geschädigten Patienten nicht nur Schmerzensgeld, sowie Schadensersatz wegen aller Folgeschäden zu. Als geschädigter Patient benötigen Sie einen erfahrenen echten Patientenanwalt, der seit vielen Jahren nur auf der Seite der Patienten kämpft.


Geburtsfehler

Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


Personenschaden

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Maß der verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Patienten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Leiden bestimmt.


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